«Wir haben eine Vorbildfunktion»

SolothurnerZeitung

Langenthal Die Berufsschule trennte sich von einem rechtsextremen Lehrer

Die Berufsschule Langenthal hat sich von einem Lehrer wegen dessen rechtsextremer Gesinnung «einvernehmlich getrennt». Er ist Mitglied der Band «Indiziert».

johannes reichen

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat sich die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Langenthal (Gibla) im November des vergangenen Jahres von einem Informatik-Lehrer getrennt. Der Lehrer war nur wenige Monate in Langenthal angestellt – dann wurde ihm seine rechtsextreme Gesinnung zum Verhängnis.

Der Lehrer trat die Anstellung in Langenthal im August 2006 an. An der Berufsfachschule unterrichtete der angehende Informatiker. «Für bestimmte Module braucht es Spezialisten», sagt Gibla-Rektor Thomas Zaugg. Nach einer Kündigung im vergangenen Frühling sei es schwierig gewesen, einen Nachfolger zu finden. «Er hatte die fachlichen Voraussetzungen dafür» und sei darum eingestellt worden.

Der Lehrer studiert und steht jetzt kurz vor dem Abschluss. Weil er noch keine Erfahrung im Unterrichten hatte, war das Arbeitsverhältnis auf ein Jahr befristet. Das Teilpensum des Lehrers umfasste vier Lektionen pro Woche.

Mitte November erfuhr Zaugg, dass es sich beim Lehrer um ein Mitglied der rechtsextremen Band «Indiziert» handelt. Der 22-Jährige spielt dort Schlagzeug.

Keine Beanstandungen

Beanstandungen von Schülern oder Eltern habe es nie gegeben, sagt Zaugg. Auch sei er nicht politisch tätig gewesen. «Sonst hätten wir es ja früher bemerkt.» Einzig die Gesinnung des Lehrers sei entscheidend gewesen. Weil dies aber kein Entlassungsgrund sei, musste der Lehrer einverstanden sein. «Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt», sagt Zaugg. Er sei froh, dass der Lehrer das eingesehen habe und die Schule keine Rechtsmittel habe ergreifen müssen. «Wir haben nun mal die politische Meinungsfreiheit.» Die Schule stehe aber als Arbeitgeber in besonderer Verantwortung, da sie auch eine Vorbildfunktion habe – rechtsextreme Gesinnung könne nicht geduldet werden. «Darum müssen wir etwas sensibler vorgehen», sagt Zaugg.

Der Lehrer erklärte gegenüber «20 Minuten», das diese Woche über den Fall berichtete, er habe wegen des kleinen Pensums keine rechtlichen Schritte erwogen.

Prozess spielte keine Rolle

Keine Rolle für den Entscheid spielte auch ein fast gleichzeitig laufendes Gerichtsverfahren gegen die Band «Indiziert». Im Herbst 2006 hatten sich die Mitglieder wegen Verstössen gegen die Antirassismus-Strafnorm und der Aufforderung zu Gewalt und Verbrechen vor Gericht zu verantworten.

Ende November des letzten Jahres stellte das Strafeinzelgericht Burgdorf-Fraubrunnen das Verfahren ein. Die Liedtexte verstiessen nach Auffassung des Gerichts nicht gegen die Antirassismus-Strafnorm. Das Gericht unterschied bei der Prüfung zwischen Textpassagen, die «schlicht geschmacklos, moralisch fragwürdig und beleidigend sind», und solchen, die gegen die Antirassismus-Strafnorm verstiessen. Letztere fand das Gericht nicht.