Wegen Angriff auf Privatparty vor Gericht

Zofinger Tagblatt: Zofingen · Fünf Personen aus der rechtsextremen Szene müssen sich heute wegen Körperverletzung und Sach- beschädigung verantworten.

Anfang April 2012: Ein in der rechtsextremen Szene verkehrender Mann geht an ein privates Fest in Staffelbach. Dort befinden sich etwa 20 Personen. Den Gastgeber kennt er über einen Kollegen vom Sehen. Als der Mann ausländerfeindliche Äusserungen gegen einen deutschen Mann sowie gegen eine dunkelhäutige Frau und deren Kinder macht, wehren sich die Gastgeber und fordern ihn auf, das Fest zu verlassen. Das tut der Pöbler aber nicht. Nach weiteren Aufforderungen begibt sich der Rechtsextreme gegen 21 Uhr nach draussen. Dort telefoniert er mit einer Bekannten und bittet sie, seine Kameraden aus der Szene zur Sternenbar in Moosleerau zu bestellen. Zu den Gästen am Fest sagt er: «Machet euch parat, es goht los.» Danach verlässt er den Ort.

In der Sternenbar trifft der Mann seine Bekannte und drei Kollegen – fast alle aus dem Bezirk Zofingen. Er erzählt ihnen, was vorgefallen ist. Darauf fassen die fünf Personen den Entschluss, das Fest aufzusuchen und die Gäste zu verprügeln.

Sie fahren gegen 22 Uhr mit einem Auto nach Staffelbach. Laut der Anklageschrift sollen sich alle ausser die Frau vermummt haben und zügigen Schrittes zum Haus marschiert sein. Die Frau steht Schmiere. Die vier Männer gelangen via Gartenterrasse in die Küche des Hauses. Dort schlägt einer der Männer gemäss Anklage dem Gastgeber mit der Faust ins Gesicht.

Ein weiterer Angreifer packt den Gastgeber von hinten und schleudert ihn durch die Küche. Der Gastgeber bleibt am Boden liegen. Ein dritter Mann aus der rechtsextremen Szene traktiert nun den am Boden liegenden Mann mit mehreren Fusstritten. Schliesslich soll dem Mann auf dem Boden einer der Beschuldigten einen Schlag mit einem massiven Gegenstand auf den Kopf verpasst haben. Darüber, um welche Tatwaffe es sich handelte, wird das Bezirksgericht Zofingen vielleicht heute Gewissheit geben können.

Im Wohnzimmer geht die Schlägerei weiter. Einer der Beschuldigten schlägt gemäss Anklage einen Mann nieder und tritt ihm mit den Füssen in den Rücken.

Ein weiterer Angreifer stösst eine Frau zur Seite. Ein Partygast will ihr zu Hilfe eilen. Als er dabei einen der Angreifer von hinten packt, soll dieser ihn in den kleinen Finger und in den Zeigefinger gebissen haben. Im selben Moment soll der Partygast von einem weiteren Angreifer einen Schlag mit einem massiven Gegenstand auf den Rücken bekommen haben. Er will sich umdrehen und wird darauf vom Angreifer gebissen, zu Boden gezogen und weiter verprügelt. Nach rund zehn Minuten soll der Angriff vorbei gewesen sein. Die Täter flüchten zurück in die Sternenbar.

Täter kurz danach gefasst

Der Haupttäter – der Mann, welcher am Fest die rassistischen Bemerkungen gemacht hatte – konnte kurze Zeit später gefasst werden. Die Spur führte zu den weiteren Beteiligten. Der Haupttäter war darauf zweieinhalb Monate in Untersuchungshaft, die anderen beteiligten Männer rund drei Wochen.

Die üble Bilanz des Überfalls: Insgesamt wurden fünf Personen verprügelt und kamen zu Schaden. Sie erlitten Rissquetschwunden, Prellungen und Verstauchungen an diversen Körperpartien sowie Bisswunden oder «Veilchen».

Auch das Haus des Gastgebers trug Schaden davon. Der Gartenzaun wurde beschädigt, eine Fensterscheibe eingeschlagen, der Fernseher hatte einen Sprung im Bildschirm, die Küchendecke mehrere Dellen, ein Wäschekorb wurde zertrampelt.

Fünf Personen müssen sich nun heute wegen der Vorfälle vom April 2012 vor dem Bezirksgericht verantworten: Wegen Angriff, mehrfacher Körperverletzung, Hausfriedensbruch, mehrfacher Sachbeschädigung.

Die Bekannte des Hauptangeklagten fuhr gemäss Anklageschrift Anfang November 2012 mit einem Blutalkoholgehalt von rund 1,4 Promille die Strecke von Spiez nach Sissach mit dem Auto. Deshalb wird sie von der Staatsanwaltschaft als Einzige der fünf Beschuldigten zusätzlich wegen Fahren in fahrunfähigem Zustand angeklagt. Die Verhandlung beginnt um 8 Uhr und ist auf 10 Stunden angesetzt.