Basler Zeitung: Der Verteidiger findet die Verwahrung des Täters übertrieben
Zürich. Erst am Mittwoch war ein 27-jähriger Neonazi zu zwölf Jahren Haft mit anschliessender Verwahrung verurteilt worden: Er hatte im Mai 2012 während eines Streits vor einer Bar einem 26-jährigen Gesinnungsgenossen aus nächster Nähe in die Brust geschossen. Deshalb befand ihn das Zürcher Bezirksgericht der vorsätzlichen Tötung schuldig. Nun legt sein Verteidiger jedoch Berufung ein. Schon bald wird sich das Zürcher Obergericht mit dem Fall beschäftigen.
Mit der Berufung ans Obergericht wehrt sich sein Anwalt Valentin Landmann insbesondere gegen die Verwahrung. Diese sei übertrieben, sagte er am Freitag gegenüber dem Regionaljournal Zürich/Schaffhausen von Radio SRF. Sein Mandant habe sich über Jahre von der gewalttätigen Szene distanziert. Es sei zwar nochmals zu einem «schweren Vorfall im Notfallexzess» gekommen. Dieser «singuläre Vorfall» deute aber nicht darauf hin, dass der junge Mann immer noch der «gewalttätigen Ideologie» nachhänge.
Nicht aus der Not gehandelt
Vor Bezirksgericht machte der Beschuldigte Notwehr geltend. Er sei von seinem Kontrahenten mit einer BierÂflasche beworfen und attackiert Âworden. Deshalb habe er schliesslich in Panik zur Pistole gegriffen und abgedrückt. Diese Version des Tatablaufes nahm ihm das Bezirksgericht jedoch nicht ab. Der Tod des Opfers sei klar beabsichtigt worden.
Der junge Mann flüchtete nach der Tat nach Deutschland. Dort wurde er zwei Tage später verhaftet und später auch an die Schweiz ausgeliefert. Das 26-jährige Opfer überlebte die schwere Verletzung – einen Lungendurchschuss – nur dank einer Notoperation.
SDA