Strafanstalt darf Musik verbieten

Neue Zürcher Zeitung vom 08.09.2011

Ein Insasse der Strafanstalt Pöschwies aus der Rechtsextremen- und Hooligan-Szene darf keine Musik mit gewaltverherrlichenden Texten hören. Laut Bundesgericht hat ihm die Anstaltsleitung die Bestellung von vier CD sogenannter Pagan-Metal-Bands zu Recht verwehrt. Im vergangenen Februar hatte der Mann, der gegenwärtig wegen schwerer Gewaltdelikte in der Strafanstalt Pöschwies einsitzt, die Direktion darum ersucht, die Tonträger der deutschen Musikgruppen bestellen zu dürfen. Die Lieder auf den CD enthalten unter anderem Textstellen wie «Schlachtet sie nieder wie Vieh», «Mit dem Messer wird der Weg geöffnet zu jener Freiheit», «Nur einen kleinen Stich kostet die Sorglosigkeit» oder «Der Stahl in meinem Feinde». Die Anstaltsleitung verwehrte dem Insassen seinen Kaufwunsch mit der Begründung, dass die gewaltverherrlichenden Texte dem Zweck des Vollzugs widersprächen. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern offenbaren die fraglichen Texte ein zumindest höchst problematisches Verhältnis zur Gewalt. Es sei zu verhindern, dass solche Texte in einer Strafanstalt zirkulieren könnten, in der sich Personen wie der Beschwerdeführer befinden würden.