Solterpolter: Sechs Jahre Zuchthaus gefordert

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BERN – Im Solterpolter-Prozess vor dem Kreisgericht Bern beantragt der Staatsanwalt für die beiden Schützen sechs Jahre Zuchthaus. Die Verteidigung plädiert auf drei bis dreieinhalb Jahre.

align=“right“ hspace=10 vspace=10 alt=“Einer derSolterpoltertäter befindet sich bereits in der Strafanstalt Witzwil“> Einer der zwei jungen Männer, die im Sommer 2000 über 100 Schüsse auf die linke Wohngemeinschaft Solterpolter abfeuerten, befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug in Witzwil. Daraus dürfte ein längerer Aufenthalt werden.

Als «wahnwitzig und hochkriminell, begangen in einer Anwandlung sinnlosen Hasses», qualifizierte der Staatsanwalt gestern in seinem Plädoyer die Ballerei. Er warnte davor, sie als Husarenstück alkoholgeschwängerter Jugendlicher zu verniedlichen. Beide Schützen hätten aus der Rekrutenschule die hohe Durchschlagskraft der Sturmgewehrmunition gekannt und das Haus beschossen, obwohl sie darin Leute vermuteten. Der Staatsanwalt beantragte dafür sechs Jahre Zuchthaus.

Der Metallbauschlosser, der die Schützen mit einem Gewehr sowie Munition ausrüstete und sich als Fahrer beteiligte, machte sich laut Ankläger nur der Gehilfenschaft zur Gefährdung des Lebens schuldig. Da er unter Gruppendruck gehandelt habe, würden 18 Monate Gefängnis bedingt genügen. Die Verteidiger der beiden Schützen verlangten dreieinhalb und drei Jahre Zuchthaus. Sie machten Reue sowie eine echte Abkehr von Gewalt und Rechtsextremismus geltend. Das Urteil wird am Freitag bekannt gegeben.