Skins wegen Raufhandels vor Gericht?

Der Bund

Burgdorf / Nach den Ausschreitungen an der Solätte müssen sich12 Skinheads vermutlich wegen Raufhandels verantworten.

sda. Im August hatte die Kantonspolizei Bern gegen 12 Skinheads, dieEnde Juni bei der Burgdorfer Solätte in gewalttätige Ausschreitungenmit linken Jugendlichen verwickelt waren, Strafanzeige wegenLandfriedensbruchs eingereicht. Nach einer ersten Durchsicht derAkten geht die zuständige Untersuchungsrichterin Céline Jordi nundavon aus, dass sich die Angezeigten wegen Raufhandelsverantworten müssen. Dies sagte sie gestern auf Anfrage. Anzeichenfür eine Verletzung des Antirassismusgesetzes lägen bisher nicht vor.Untersucht wird gegen zehn rund 20- bis 25-jährige Rechtsextremesowie zwei Skins, die noch in die Zuständigkeit des Jugendgerichtsfallen würden. Die Mehrzahl von ihnen stammt aus dem RaumBurgdorf. Eventuell könne der Fall ohne Gerichtsverhandlung erledigtwerden, sagte Jordi.