Skinhead muss acht Monate ins Gefängnis

Neue Zürcher Zeitung

WEF-Gegner angegriffen und geschlagen

Wegen Landfriedensbruchs sowie mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Beamte ist ein 22-jähriger Schweizer zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 8 Monaten verurteilt worden. Das Urteil der 2. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich ist am Donnerstag im Dispositiv bekannt gegeben worden. Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Bestrafung mit 6 Monaten Gefängnis gefordert hatte. Der Verurteilte hatte eine Gruppe Rechtsextremer angeführt, die Ende Januar 2004 im Zürcher Hauptbahnhof heimkehrende WEF-Gegner abgepasst, angegriffen und teilweise geschlagen hatte (NZZ 26. 1. 04). Für den Schweizer, der regelmässig als Skinhead oder als ZSC- Hooligan in Erscheinung tritt, ist es nicht die erste Gefängnisstrafe, die er absitzen muss. Bereits vor zwei Jahren hatte er wegen diverser Gewaltdelikte eine mehrmonatige, vom Bezirksgericht Pfäffikon ausgesprochene Haftstrafe verbüsst.

Die Hauptverhandlung für die neuesten Vorfälle war vom Bezirksgericht Zürich schon einmal im vergangenen November angesetzt worden. Wie schon damals erschien der Angeklagte auch diese Woche nicht zum Prozess. Sein Verteidiger sagte, er habe schon seit über einem Jahr keinen Kontakt mehr zu seinem Mandanten. Doch der Angeklagte ist nicht etwa abgetaucht, sondern hinterlässt immer wieder Spuren – zumindest in seinem Strafregister. So wurde er im vergangenen Frühling gleich zweimal mittels Strafbefehlen verurteilt. Wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte beziehungsweise wegen Hausfriedensbruchs wurde er einmal zu 21 Tagen, das andere Mal zu 7 Tagen Gefängnis verurteilt. Diese Kurzstrafen sind in den jetzt ausgefällten 8 Monaten enthalten, die als Zusatzstrafe gelten.

Bei den Ausschreitungen gegen WEF-Demonstranten waren gemäss Anklageschrift rund 50 Hooligans und Skinheads gegen Globalisierungsgegner losgegangen, die aus Davos nach Zürich zurückgekehrt waren. Der Angeklagte trieb die Gruppe an, indem er rechtsradikale Parolen schrie und die Hand zum Hitlergruss hob. Daraufhin trieb die Gruppe von Skins und Hooligans die WEF-Gegner durch den Hauptbahnhof. Dabei konzentrierte sich der Angeklagte auf einen Fliehenden und schlug auf diesen ein. Der Verteidiger machte in seinem Plädoyer geltend, sein Mandant sei im Normalfall friedliebend. Einzig in Situationen, in denen die Stimmung gruppendynamisch aufgeheizt werde, brennten bei ihm die Sicherungen durch. Strafrechtlich anerkannte der Verteidiger die Schuld des Angeklagten. Mit seinem Antrag von 4 Monaten Gefängnis kam er jedoch beim Gericht nicht durch.