Schläger soll ins Gefängnis

 

Neue Luzerner Zeitung vom 07.06.2011

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 25-jährigen rechtsextremen Schläger unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Aargauer Landwirt schlug an einem Dorffest in Roggliswil 2009 einem Realschüler mehrmals ins Gesicht und zog ihm eine Bierflasche über den Schädel. Später stiess er einen Festbesucher eine Treppe hinunter. Beide Opfer wurden erheblich verletzt. Der Mann wurde zwischen 2004 und 2009 achtmal vorbestraft. Er war jeweils mit rechtsextremen Kameraden unterwegs und suchte Streit.

Wie er vor Gericht sagte, habe er inzwischen der rechtsextremen Szene abgeschworen.

 

Staatsanwalt wollte mehr

Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Freiheitsstrafe von 61⁄2 Jahren und plädierte unter anderem auf versuchte eventualvorsätzliche Tötung. Der Verteidiger versuchte vor Gericht, eine unbedingte Gefängnisstrafe zu verhindern, und plädierte auf einfache Körperverletzung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Beschuldigten hat vorsorglich Berufung eingelegt und wartet auf die Urteilsbegründung. Dann zieht er allenfalls die Appellation zurück. Der Staatsanwalt wird das Urteil von sich aus nicht weiterziehen. Die Staatsanwaltschaft kann sich vorstellen, eine Anschlussappellation zu machen, falls der Verteidiger das Urteil ans Obergericht weiterzieht.