Bar-Schläger werden zu Geldstrafen verurteilt

Berner Zeitung vom 20.12.2011

2008 hatte eine Gruppe Linksextremer eine Freiburger Bar verwüstet. Nun hat die Staatsanwaltschaft 19 von ihnen zu bedingten und unbedingten Geldstrafen verurteilt.

Nach drei Jahren Untersuchung hat Staatsanwalt Marc Bugnon letzte Woche 19 Strafbefehle an die Täter des 2008 verübten Angriffs auf die Bar «Elvis et moi» verschickt. Sie müssen sich unter anderem wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch, Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte sowie Widerhandlungen gegen das Waffengesetz verantworten.

Laut einer Mitteilung von gestern beträgt das Strafmass zwischen 60 und 120 Tagessätzen, je nach Schuldenlast bedingt oder unbedingt. Dazu kommen Bussen von 200 bis 1500 Franken. Die Höchststrafe liegt laut Bugnon bei 5000 Franken. In rund 20 Fällen konnte hingegen keine Beteiligung an der Tat nachgewiesen werden.

Angriff mit Pfefferspray

Die Vorfälle ereigneten sich am 18. Oktober 2008: Rund 30 vermummte Linksradikale drangen in die Bar «Elvis et moi» an der Murtenstrasse ein und verwüsteten sie vollständig. Dadurch entstand ein Sachschaden von 30 000 Franken. An dem Abend sollte ein Konzert der angeblich rechtsextremen Band Camerata Mediolanese stattfinden. Auf ihrer Flucht griffen die Schläger zwei Polizisten mit Pfefferspray an und bedrohten sie mit Waffen. Den Beamten war es zunächst gelungen, einen der Angreifer zu überwältigen. Als die anderen Täter das sahen, griffen sie die Polizisten erneut an, sodass die Gruppe schliesslich entkam.

Staatsanwalt Marc Bugnon zeigte sich gestern erfreut über die Arbeit der Kantonspolizei. «Am Anfang hatten wir nichts. Keine Verdächtigen und kein Material», sagte er. Es sei ein glücklicher Zufall, dass man auf den zurückgelassenen Baseballschlägern und Mützen DNA-Spuren gefunden habe. «Das hat gerade gereicht, um die Telefonanrufe der Verdächtigen zu überprüfen.» So konnten 20 Personen erst vernommen und schliesslich verurteilt werden.

Einspruch wahrscheinlich

Enttäuscht über das Strafmass ist hingegen die Barbesitzerin Valentine Jaquier. Sie hatte auf einen öffentlichen Prozess gehofft. Die Urteile seien spät verhängt worden und entsprächen nicht dem verursachten Schaden, sagte sie gegenüber der Zeitung «Le Matin». Die Verurteilten haben zehn Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Marc Bugnon rechnet damit, das dies «bei mehreren Personen» der Fall sein werde. Somit wird es voraussichtlich doch zum Prozess kommen.