Rechtsextreme gegen Anne Frank

Die Pnos Basel benutzt den Anne-Frank-Platz in Birsfelden, um den Holocaust anzuzweifeln

Die rechtsextreme Pnos bezeichnet das Tagebuch der Anne Frank als «Lüge». Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verstosses gegen den Antirassismusartikel.

Daniel Haller

Das Tagebuch der Anne Frank sei «eine geschichtliche Lüge», behauptet die Basler Sektion Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) auf ihrer Website. Der Anne Frank-Fonds hat am 23. Juni die Staatsanwaltschaft Basel auf diesen Text hingewiesen. «Dies ist klar Holocaust-Leugnung», erklärt Peter Mosimann, Anwalt des Anne Frank-Fonds.

Holocaust-Leugner

In der Tat strotzt der Pnos-Kommentar zum Birsfelder Anne-Frank-Platz vor Verdrehungen. So waren gemäss Pnos die Versorgungsverhältnisse im KZ Bergen-Belsen, wo Anne Frank starb, so schlimm, weil die «Alliierten ‹Befreier›» › «Befreier» explizit in Anführungszeichen › zivile Ziele bombardiert hätten. Auch wird angezweifelt, dass «Juden nach Auschwitz gebracht wurden, um dort möglichst schnell und effizient ermordet zu werden». Weiter schreibt die Pnos, Anne Franks Tagebuch sei «seit Jahrzehnten Pflichtlektüre für so ziemlich jeden Schüler der westlichen Welt. Denn das traurige Schicksal eines Mädchens eignet sich wie kein zweites zur Holocaust-Indoktrination junger, unbedarfter Kinder.»

Philippe Eglin aus Tenniken, Präsident der Pnos-Sektion Basel, will zum Text auf der Website seiner Sektion keine Stellung nehmen und verweist auf den nationalen Parteisprecher. Dieser nimmt das Telefon nicht ab. Wie die Basler Pnos-Äusserungen zum Holocaust zu deuten sind, wird auf der nationalen Website bezüglich der Situation im Iran deutlich: «Die Pnos (…) gratuliert Präsident Mahmoud Ahmadinejad zur Wiederwahl. Es bleibt zu hoffen, dass er (…) weiterhin Zionismus und Holocaust-Religion anprangert.»

«Vollquatsch»

Einzelne Eintragungen mit Kugelschreibertinte im Tagebuch der Anne Frank stellen gemäss Pnos angeblich dessen Echtheit in Frage, denn der Kugelschreiber sei erst 1951 erfunden worden. Diese Argumentation bezeichnet Buddy Elias, Präsident des Anne Frank-Fonds, als «Vollquatsch». «Das Buch war bereits 1947 in Holland im Handel.» Eine angebliche Fälschung nach 1951 ist also nicht möglich.

Die wenigen Einträge mit Kugelschreiber habe eine Hamburger Graphologin gemacht, welche einige Seiten des Tagebuchs später untersucht hat. «Sowohl das deutsche Bundeskriminalamt als auch das holländische Justizministerium haben die Echtheit des Tagebuchs bestätigt», betont Elias.

Offizialdelikt

Die Basler Staatsanwaltschaft wurde vom Anne Frank-Fonds auf den Pnos-Text nur aufmerksam gemacht. «Wir ermitteln nun, ob er unter den Antirassisums-Artikel fällt», erklärt Markus Melzl, Kriminalkommissar in der Staatsanwaltschaft. Rassendiskriminierung sei ein Offizialdelikt, bei dem der Staat von Amtes wegen auch ohne private Strafanzeige einschreiten muss. Zudem werde der Gerichtsstand abgeklärt und allenfalls der Fall der Baselbieter Staatsanwaltschaft übergeben: Die Basler Pnos-Sektion wurde im Januar in Gelterkinden gegründet und ihr Präsident ist aus Tenniken. Für den Fall, dass die Behauptungen der Pnos unter den Antirassismus-Artikel fallen, hat der Anne Frank-Fonds beantragt, dass sie aus dem Internet entfernt werden.

Antirassismus-Artikel

Art. 261 bis des Strafgesetzbuchs: «Wer öffentlich (…) Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind, (…) wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, (…) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»