«Mancher ging ins Gefängnis wegen der Anti-Rassismus-Strafnorm»

Der Bund. Martine Brunschwig Graf, Präsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, sagt, warum die Anti-Rassismus-Strafnorm erweitert werden soll.

Seit 25 Jahren ist es verboten, wegen Rasse, Religion und Ethnie zu diskriminieren. Neu soll das auch für die sexuelle Orientierung gelten. Was hat uns die Strafnorm gebracht?

Eine rote Linie. Es ist für jede Gesellschaft wichtig zu wissen, wo die Strafbarkeit anfängt. Auch, wenn es um die menschliche Würde geht. Und wir mussten die Strafnorm ohnehin einführen, um die UNO-Konvention zur Beseitigung von Rassendiskriminierung ratifizieren zu können.

Doch spürt man diese rote Linie auch? Verläuft die Debatte anders mit Strafnorm?

Debatten ändern sich und auch die Kommunikationskanäle. Heute haben wir soziale Medien, die gab es in den Neunzigerjahren noch nicht. Die Strafnorm wird zurückhaltend angewandt, zwischen 40 und 50 Verurteilungen gibt es pro Jahr. Das Ziel war nicht eine Prozessflut, sondern die Einführung einer Grenze.

Ist eine Gesellschaft besser, wenn sie die freie Rede einschränkt?

Das Ziel der Strafnorm ist es nicht, die Gesellschaft besser zu machen. Das gilt auch für an­dere Strafbestimmungen. Das Strafrecht besagt vielmehr: Die Menschen sind verantwortlich für das, was sie sagen und machen. Sie wissen, was sie riskieren, wenn sie eine gewisse Linie überschreiten. Das ist wichtig für ein friedliches Zusammenleben.

Im Internet gibt es so viel Hass gegen verschiedene Menschengruppen wie noch nie …

Ob es so viel Hass gibt wie noch nie, wissen wir nicht. Vorher gab es das Internet nicht. Das Internet offenbart mitunter Gedankengut, von dem man vorher nichts wusste. Es zeigt sich auch, dass die Meinungsäusserungsfreiheit gewährleistet ist und ­gelebt wird. Bestraft werden nur die schlimmsten Auswüchse.

Kann es sein, dass eine Einschränkung der Meinungsäusserung wie die Strafnorm den Hass erst recht schürt?

Hass gibt es ohnehin. Im engeren Kreis waren die Leute schon immer frei, auch am Stammtisch. Die Strafnorm gilt nur bei öffentlichen Handlungen und Aussagen. Ein positiver Effekt der Strafnorm ist: Wenn es eine Verurteilung gibt, berichten Medien darüber, und es entsteht eine ­Debatte. Damit verbreitet sich das Wissen über die Strafnorm, man weiss, wo die Grenze liegt. Das wirkt wie ein Warnsignal.

«Die Opfer müssen wissen, dass gegen sie gerichtete extreme Aussagen geahndet werden. Dass sie geschützt sind.»

Warum sollen nur Homosexuelle geschützt werden? Andere Gruppen werden auch diskriminiert. Ältere Leute etwa auf dem Arbeitsmarkt.

Homosexuelle sind eine besonders exponierte Personengruppe. Es gibt Diskriminierung und Hassreden gegen Personen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung. Mit der Strafnorm sollen Aussagen und Handlungen geahndet werden, die in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzen oder diskriminieren.

Das Strafgesetzbuch sei der falsche Ort für Bestimmungen, die vorab Symbolcharakter hätten, sagen Kritiker.

Ohne das Strafgesetz kann man nicht bestrafen. Zudem geht es hier mitnichten um reine Symbolik. Es gibt Leute, die wegen Verletzung der Anti-Rassismus-Norm ins Gefängnis gingen. ­Darunter jemand, der wegen Leugnung des Holocaust verurteilt wurde. Doch nicht jeder, der Ausschwitz als Lüge bezeichnet, kommt ins ­Gefängnis. Es kommt auf die Umstände und die Intention an. Derjenige, den ich meine, ist heute noch zutiefst überzeugt, dass die Judenvernichtung nicht stattgefunden hat.

Zu sagen, SVP-Politiker hätten «einen Ecken ab», ist erlaubt. Warum wird pauschale Verunglimpfung nur bei Homosexuellen verboten?

Es geht bei der Strafnorm um Personengruppen, die systematisch Hass, Herabsetzung, Verleumdung und Diskriminierung erleiden. Das gilt sicher nicht für Politiker! Politiker können auch angstfrei ins Fussballstadion ­gehen, wo es leider immer wieder zu rassistischen oder homophoben Vorfällen kommt.

Wäre es eine Möglichkeit, keine speziellen Gruppen zu schützen, sondern Hassdelikte generell schwerer zu bestrafen?

Das Strafgesetz muss präzise sein. «Generell» etwas härter zu bestrafen, geht nicht. Man muss den Kontext berücksichtigen.

SVP-Politiker Toni Bortoluzzi sagte einst, Homosexuelle hätten einen Hirnlappen verkehrt herum …

Was bedeutet das: einen Hirnlappen verkehrt herum haben?

Das weiss ich nicht. Jedenfalls wurde er stark kritisiert. Wäre er angezeigt und bestraft worden, hätte er sich als Opfer inszenieren können. Wäre das besser gewesen?

Ich stelle die Frage anders. Ein sehr populärer Mann hat im ­Affekt seine Frau getötet. Soll man ihn bestrafen? Er ist ohnehin schon genügend bestraft. ­Darum geht es doch nicht! Nur weil jemand durch die Strafnorm zum Opfer gemacht oder sich als Opfer inszenieren würde, ist das kein Grund für Straffreiheit. Die zentrale Frage ist nicht, ob Bortoluzzi Täter oder Opfer sein soll.

«Rassismus ist in der Schweiz viel mehr zum Thema geworden, weil wir sensibler damit umgehen.»

Sondern?

Darf man in der Schweiz gegen andere hetzen und sie herabsetzen? Die Gesellschaft, der Staat darf keine Hierarchie der Personengruppen akzeptieren. Wenn jeder seine Ideen von Minderwertigkeit gewisser Rassen, Ethnien oder Personengruppen frei äussern kann, versetzen wir uns wieder ins letzte Jahrhundert zurück. Man kann auch nicht an die Selbstverantwortung der Menschen appellieren. Der Staat muss die Verantwortung übernehmen und eine klare Grenze ziehen.

Wenn ein Homosexuellen-Hasser seine Gedanken ausspricht, kann man diesen etwas entgegensetzen. Wenn er sie für sich behält, erfährt niemand davon.

Glauben Sie, die Leute sprechen nicht mehr aus, was sie denken? Sie haben selber gesagt, dass in den sozialen Medien und Internetforen die Diffamierungen schlimm sind. Es gibt viele Möglichkeiten, an die Grenzen zu ­gehen. Die Leute spielen mit Wörtern, Codes und Bildern, um im straffreien Bereich zu bleiben. Die Freiheit bleibt, und die Leute nutzen sie. In den Neunzigern gab es genau dieselben Diskussionen. Man fürchtete, nicht mehr offen über Ausländerpolitik diskutieren zu können. Keine Plakate, Slogans mehr kreieren zu können.

Tatsächlich wurde die SVP für ihr Kosovaren-Plakat verurteilt.

Und für viele andere Plakate nicht, etwa das Minarett-Plakat oder das mit den schwarzen Schafen. Die Politik hat mehr Freiheit, weil es eine lebendige Debatte braucht. Das anerkennen die Gerichte und geben der Politik eine «Marge». Wenn ich die heutige Debatte mit jener Mitte der 90er-Jahre vergleiche: Der Ton ist nicht unbedingt sanfter geworden.

Der grüne Nationalrat Jonas Fricker verglich Tiere mit ­Ausschwitz-Opfern und musste zurücktreten. Die ­härtesten ­Sanktionen verhängt die ­Gesellschaft, nicht die Justiz.

Ja, als Politiker hat man einen Lautsprecher und damit eine höhere Verantwortung. Und manche Leute sind für ihre Parteien ein Glaubwürdigkeitsrisiko. Braucht es deswegen eine Strafnorm? Ich meine, es geht hier auch um die Opfer. Sie müssen wissen, dass gegen sie gerichtete extreme Aussagen geahndet werden. Dass sie geschützt sind.

Sie sind eine Art Rassismus-Expertin des Landes. Wie rassistisch ist die Schweiz?

Rassismus ist viel mehr zum Thema geworden. Nicht weil die Schweiz ein besonderes Problem hätte, sondern weil wir sensibler damit umgehen. Heute interessieren sich die Medien für Rassismus. Das war nicht immer so. Die Umfrage «Zusammenleben» des Bundesamts für Statistik zeigt, dass 59 Prozent Rassismus für ein Problem halten. Dieses Bewusstsein ist wichtig für die Prävention.