Antifaschistisches Bündnis gelangt an das Bundesgericht

sda. Das „Bündnis für ein buntes Brunnen“ kämpft weiter dafür, am 1. August in Brunnen gegen Neonazis demonstrieren zu dürfen. Es zieht deshalb ein vom Schwyzer Verwaltungsgericht bestätigtes Demonstrationsverbot ans Bundesgericht weiter.
Das Bündnis rechnet nicht damit, dass das Bundesgericht bis zum 1. August in der Angelegenheit entscheiden kann. Der Weiterzug erfolge aus grundsätzlichen Überlegungen, teilte der Berner Fürsprecher Daniele Jenni namens des Bündnisses am Freitag mit.

Das Bündnis hatte sein Kundgebungsgesuch bereits am 9. August 2005 eingereicht. Die Gemeindebehörde verweigerte im Januar die vorgesehene antifaschistische Platzkundgebung, weil sie Konfrontationen zwischen Linken und Rechten befürchtete.

Im Mai bestätigte das Verwaltungsgericht den Entscheid der Gemeinde. Damit akzeptiere das Gericht den Auftritt der Neonazis als Tatsache, und es missachte die Grundrechte jener, die für Demokratie und Menschenrechte einträten, kritisiert das Bündnis.

Das Bündnis begründet die Notwendigkeit einer antifaschistischen Kundgebung in Brunnen mit den Aufmärschen von Rechtsextremen an den beiden letzten Bundesfeiertagen in Brunnen und auf dem Rütli UR. Es hatte bereits im 2005 in Brunnen demonstrieren wollen, doch wurde ihm das von der Kantonsregierung untersagt.