«Waldrock»-Freisprüche

Langenthaler Tagblatt vom 23.12.2009

Aarwangen Gericht beurteilt Schlägerei am Open-Air 2007 in Röthenbach

Freispruch für die drei jungen Männer, die beschuldigt waren, Ende Juli 2007 am Waldrock-Open-Air in Röthenbach bei Herzogenbuchsee bei einer Schlägerei mehrere Personen leicht verletzt zu haben. Für den Richter auf Schloss Aarwangen fehlte der Beweis.

Martin Rindlisbacher

Auf Schloss Aarwangen hat der Strafeinzelrichter Aarwangen-Wangen drei in der Region wohnhafte junge Männer freigesprochen. Zu beurteilen hatte er eine Schlägerei von Ende Juli 2007, wo am Waldrock-Open-Air in Röthenbach bei Buchsi mehrere Personen leicht verletzt wurden und insbesondere ein damals 17-jähriger Punk einen Nasenbeinbruch erlitten hatte.

Drei Burschen aus dem Oberaargau sowie dem angrenzenden Solothurner Gebiet. Alle zwischen 21 und 24 Jahre alt. Sie sollen nach Aussagen von Beteiligten der rechtsextremen Szene angehören – und sie sollen am Open-Air-Anlass im Hochsommer 2007 einer Gruppe missliebiger Konzertbesucher eins auf den Deckel gegeben haben. Dies einer Gruppierung ebenfalls junger Männer, die unter anderem der Punk- sowie Heavy-Metal-Szene angehören.

Fakt ist: Die Übergriffe haben stattgefunden. Die Frage lautete aber, ob tatsächlich die Angeschuldigten die Täter sind. Zu klären hatte dies Gerichtspräsident Fritz Aebi.

Der damals an der Nase verletzte Geschädigte – er hatte sich als Privatkläger konstituiert – war dem Richter kaum eine Hilfe. Das Opfer erinnerte sich nur noch bruchstückhaft an die Tatnacht. Es gelang ihm nicht, die Tatbeteiligten zu identifizieren. Einen der Angeschuldigten wollte er als Verursacher seiner Verletzung vorerst erkannt haben. Vor Gericht forderte er, dass ihm dieser die Operation für seine krumme Nase bezahlt und eine Genugtuung leistet. Allerdings musste der Geschädigte eingestehen, dass er den vermeintlichen Täter allenfalls verwechselt haben könnte. Er selber sei am fraglichen Abend halt auch angetrunken gewesen.

In einer Bar in Aarwangen?

Die drei Angeschuldigten gaben übereinstimmend zu Protokoll, mit der Sache nichts zu tun haben. Sie seien gar nicht in Röthenbach gewesen und hätten stattdessen eine Bar in Aarwangen aufgesucht. Also alles nur eine unheilvolle Verwechslung? Keine Entlastung kam vom Barbetreiber: Er konnte sich nicht daran erinnern, die Beschuldigten am besagten Abend in seiner Bar gesehen zu haben.

Die Angeklagten erschienen vor Gericht weder mit Skinhead-Glatze noch mit Springerstiefeln. Vielmehr präsentierten sie sich als drei unauffällige Männer. Also Wölfe im Schafspelz? Jedenfalls sind alle Angeklagten vorbestraft. Schlägereien, Landfriedensbruch und Verstösse gegen das Waffengesetz haben sie auf ihrem Kerbholz. Der stämmige Beschuldigte war sodann Begründer einer rechten Jugendorganisation. Diese soll mittlerweile aufgelöst worden sein.

Wieder einmal stand bei einem Prozess Aussage gegen Aussage. Richter Aebi war angesichts dieser Ausgangslage gezwungen, für die Hauptverhandlung ganze sechs Zeugen und zwei Auskunftspersonen vorzuladen. Ein wirklich eindeutiges Bild vermochten ihm aber auch diese nicht zu verschaffen. Die Angaben waren oft zu ungenau oder zu widersprüchlich.

Einige Zeugen erweckten gar den Eindruck, etwas verdecken zu wollen. «Ich erhalte den Eindruck, dass Sie haben, hier auszusagen», so der Richter zu einem Zeugen. Für Aebi waren die Erkenntnisse aus der Polizeianzeige sowie den Aussagen vor Gericht nicht ausreichend für den Beweis, an der Schlägerei teilgenommen zu haben. Also Freispruch in diesem Punkt.

Alle drei fassten eine bedingte Geldstrafe von je 15 Tagessätzen in unterschiedlicher Höhe. Zusätzlich kassierten sie Bussen zwischen 500 und 1000 Franken.