Langenthaler PNOS-Stadtrat wegen Landfriedensbruch verurteilt

sda

Der rechtsextreme Langenthaler PNOS-Stadtrat Tobias Hirschi ist am Montag wegen
Landfriedensbruch zu einer Busse von 500 Franken verurteilt worden. Das Richteramt
Solothurn-Lebern sprach ihn hingegen vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei.

Den Vorwurf des Landfriedensbruchs hatte sich Hirschi mit seiner Teilnahme an einer
unbewilligten Demonstration der rechtsgerichteten «Helvetischen Jugend» am 1. Mai 2005 in
Solothurn eingehandelt. Damals war es zu gewalttätigen Ausschreitungen zwischen der
Polizei und Demonstrationsteilnehmern gekommen.

Hirschi selbst hatte zwar keine Gewalt angewandt, diese aber in den Medien
gerechtfertigt, da sich die Demonstranten gegen die Angriffe der Polizei gewehrt hätten.
Vor Gericht beteuerte er, dass er nicht gewusst habe, dass die Kundgebung nicht bewilligt
war.

Gerichtspräsident Daniel Wormser büsste den PNOS-Aktivisten trotzdem mit 500 Franken.
Andere Kundegebungsteilnehmer wurden bereits früher in gleichem Masse bestraft.

Antisemitische Aussage

Der Vorwurf der Rassendiskriminierung bezog sich auf ein Foto von der
1.-Mai-Demonstration, mit welchem Hirschi einen Beitrag im Mitteilungsblatt der PNOS
Langenthal illustriert hatte. Darauf ist ein Transparent mit der Aufschrift «Wer regiert
den Arbeiter» zu sehen, daneben eine blaue Kugel mit dem Davidstern – Symbol für das
Weltjudentum.

Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass das Transparent auf die «behauptete Geldgier
der Juden» anspiele, wie dies von den Nationalsozialisten behauptet wurde. Das
Transparent führe damit unweigerlich zur Gedankenverbindung mit dem Dritten Reich und der
nationalsozialistischen Ideologie, welche die Verfolgung und Vernichtung der Juden
beinhaltet habe.

Hirschi räumte vor Gericht ein, dass ihm die Bedeutung des Transparents, «dass das
Judentum die Welt regiert», bewusst gewesen sei und dass dies auch andere Personen so
verstehen könnten. Hingegen bestritt er den Zusammenhang zum Nationalsozialismus. «Die
Anzeige ist ein Witz», sagte Hirschi, der übrigens ohne Anwalt erschienen war.

Gerichtspräsident Wormser sprach Hirschi hinsichtlich des Vorwurfs der
Rassendiskriminierung frei. «Die Aussage auf dem Transparent ist ganz klar
antisemitisch», meinte er in der Urteilsbegründung. Nicht jede antisemitische Aussage sei
aber auch gleich rassendiskriminierend.

Der klare Bezug zur nationalsozialistischen Ideologie fehle. Man könne diesen zwar
machen, aber eben nicht zwingend, so Wormser. «Was Sie getan haben, war nicht gerade
gescheit und auch keine anständige Art», tadelte der Gerichtspräsident aber den
Beschuldigten. Er verzichtete deshalb darauf, ihm eine Entschädigung zuzusprechen.