Kein Handlungsbedarf

BernerZeitung

Der Regierungsrat sieht beim Thema Rechtsextremismus keinen Handlungsbedarf. So die Antwort auf eine Interpellation vom Heimberger Grossrat Andreas Blaser. Die Ermittlungen zum Neonazi-Übergriff in Thun dauern derweil noch an.

Noch ist die Attacke auf einen dunkelhäutigen Schweizer und seine Kollegen Ende Januar in Thun noch nicht geklärt (wir berichteten). Seit rund einem Monat liegt der Fall nun beim Untersuchungsrichteramt Berner Oberland. «Das Verfahren ist noch hängig», sagt Untersuchungsrichterin Christine Schenk auf Anfrage. Genauere Auskünfte könne sie deshalb noch nicht geben.

Weniger Fälle in Thun

Mit dem Neonazi-Übergriff hat sich auch die Berner Kantonsregierung befasst. Grund: Anfang Februar hatte der Heimberger SP-Grossrat Andreas Blaser mittels einer Interpellation verlangt, dass der Regierungsrat zum Fall und zu den allgemeinen Entwicklungen in der Region Stellung nimmt.

Dieser hielt nun in seiner Antwort fest, dass er sowohl Gewalt von rechts- wie auch linksradikalen Kreisen verurteile. In den letzten fünf Jahren seien der Kantonspolizei Bern pro Jahr sechs bis zwölf rechtsradikale Übergriffe gemeldet worden, wobei der deutschsprachige Kantonsteil tendenziell stärker betroffen gewesen sei. Die Übergriffe hätten sich ums Jahr 2000 gehäuft, gerade in Thun seien die Fallzahlen danach aber stetig zurückgegangen ? im Gegensatz beispielsweise zu Burgdorf.

Des Weiteren erläuterte der Regierungsrat die Massnahmen, die bereits seit längerer Zeit bei Polizei, Gemeinden und Schulen am Laufen seien. Auf Blasers Frage, ob die Kantonsregierung bereit sei, eine Expertengruppe zum Thema Rechtsextremismus einzusetzen, schreibt der Regierungsrat, dass die von den bereits existierenden Gremien erarbeiteten Grundlagen ausreichen würden: «Vor diesem Hintergrund ist der Regierungsrat überzeugt, dass auch eine eigene kantonale Expertengruppe keine wesentlichen neuen Erkenntnisse zu erarbeiten vermöchte.»