Hassrocker im Ländle verurteilt

AargauerZeitung

Schlägerei Schweizer Skinheads gingen an einem Fest brutal auf türkische Besucher los Das Fürstliche Landgericht in Vaduz hat gestern zwei Neonazis aus der Schweiz zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt.

Die beiden Verurteilten hatten sich im Zusammenhang mit der Massenschlägerei vor drei Wochen am Oktoberfest in Mauren des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht. Einer der beiden wurde zudem wegen Raufhandels verurteilt. Die Schweizer erhielten beide eine siebenmonatige Freiheitsstrafe. Davon wandelte das Gericht aber jeweils drei Monate in eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à zehn Franken um. Die restlichen vier Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Strafe fiel für beide gleich aus, da der lediglich wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt Verurteilte bereits zwei Vorstrafen in der Schweiz aufwies. Er war wegen Gewaltanwendung bei Vorfällen im rechtsextremen Umfeld verurteilt worden.

Kriminelle Vorgeschichte

Einer der Angeklagten ist Mitglied der Neonazi-Band Amok. Die vierköpfige Hass-Rockgruppe ruft in einem ihrer Songs zum Mord am Luzerner Stadtparlamentarier und Rassismusexperten Hans Stutz auf. Wegen Verstössen gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm und wegen Drohung mit Gewalt sowie illegalen Waffenbesitzes ist in der Schweiz eine Strafuntersuchung gegen die Gruppe hängig. Zwei Mitglieder der Band sind bereits als Schläger rechtskräftig verurteilt. Sie beteiligten sich im Sommer 2007 an einem Überfall auf eine Kundgebung von Jungsozialisten.

Polizist erlitt Schädel-Hirn-Trauma

Laut dem Bericht der Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein über die Massenschlägerei gingen die rund 20 Skinheads aus der «Blood & Honour»-Szene, von denen die Hälfte aus der Schweiz stammte, äusserst brutal vor. Sie überfielen die hauptsächlich türkischen Festbesucher mit Steinen, Abfallkübeln und Gartenzaunlatten. Die Polizei rückte mit einem Grossaufgebot an. Ein Polizist wurde von einem Stein am Kopf getroffen und erlitt ein offenes Schädel-Hirn-Trauma mit einer Impressionsfraktur, was eine Notoperation und die Überführung ins Spital nötig machte. Einer weiteren Person wurde durch zahlreiche Schläge und Tritte gegen den Kopf der Augenhöhlenknochen zweifach gebrochen. Die Polizei war von der Brutalität an der Massenschlägerei überrascht. Die Staatsanwaltschaft schliesst weitere Anklagen von Beteiligten nicht aus.