Hammerskin-Szene

sda

Die Hammerskin-Szene ist am Donnerstag vom Bezirksgericht Bremgarten wegen Verbreitung von CDs mit rassendiskriminierenden Texten zu vier Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt worden. Dazu wurden zwei bedingt erlassene Gefängnisstrafen in der Höhe von total viereinhalb Monaten widerrufen. Eine dieser Strafen hatte der Mann für seine Mittäterschaft beim Skinhead-Überfall vom November 1995 in Hochdorf erhalten.