Hakenkreuz-Tragen wird strafbar

Aargauer Zeitung. NEUE TATBESTäNDE · Bundesrat will mehr Härte gegen Rassisten und Hooligans

Wer öffentlich ein Hakenkreuz oder ein anderes rassistisches Symbol verwendet, soll strafrechtlich verfolgt werden können: Das will ein Gesetzesentwurf, den der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat.

Ziel des Pakets ist eine wirkungsvollere Bekämpfung von Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda. Der Artikel «Rassendiskriminierung» wird nicht geändert; hingegen will der Bundesrat im Strafgesetzbuch zwei neue Straftatbestände einfügen: «Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung» und «rassendiskriminierende Vereinigung».

Gegen Links- und Rechtsextremismus

Die Vorlage sei in erster Linie, aber nicht ausschliesslich gegen Rechtsextremismus gerichtet, sagte Bundesrätin Ruth Metzler vor den Medien. Linksextremistisch motivierte Gewalt oder Gewalttätigkeiten in Sportstadien würden gleichermassen erfasst. Neu soll die öffentliche Verwendung rassendiskriminierender Symbole strafrechtlich verfolgt werden können. In Deutschland etwa sei das Tragen von Hakenkreuzen längst verboten, erklärte Urs von Daeniken, Vizedirektor des Bundesamtes für Polizei. Neonazis würden bei der Einreise in die Schweiz regelmässig ihre Embleme anheften.

Vereinigungen machen sich nach dem Willen des Bundesrates strafbar, sofern eine Rechtswidrigkeit «klar erkennbar» ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Statuten der Vereinigung strafbare Zielsetzungen enthalten. Bestraft werden soll, wer eine solche Vereinigung gründet, ihr beitritt oder zum Beitritt auffordert.

Weil die Publikation rassendiskriminierender Kennzeichen und die Kommunikation unter Vereinigungen oft via Internet erfolgt, soll zu Untersuchungszwecken auch eine Überwachung der

Kommunikation angeordnet werden können. Dafür ist eine verwaltungsrechtliche Anpassung notwendig. Weiter will der Bundesrat die Beschlagnahmung von rassendiskriminierendem oder zu Gewalt aufrufendem Propagandamaterial vereinfachen. Heute braucht es dazu ein Strafverfahren. Neu soll die Beschlagnahmung verwaltungsrechtlich geregelt werden.

Zur Bekämpfung von Hooliganismus möchte der Bundesrat eine nationale Datenbank schaffen. Eine solche sei auch für die internationale Zusammenarbeit notwendig, besonders im Hinblick auf die Austragung der Fussball-europameisterschaft von 2008 in der Schweiz und in Österreich. Bekannten Gewalttätern könnte so der Zugang zum Stadion verweigert werden.

Datenschützerische Bedenken

Die Idee einer Datenbank wurde als am heikelsten beurteilt: FDP, CVP und SP äusserten datenschützerische Bedenken; besonders die SP will klären, wie es Personen möglich sein wird, die Angaben über sie in der Datenbank zu überprüfen und allenfalls zu korrigieren. Die SVP stellte sich ganz gegen den Entwurf: Sie hält die bestehenden Gesetze für ausreichend, sie müssten nur strenger umgesetzt werden. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus begrüsste speziell die beiden neuen Abschnitte im Strafgesetzbuch.

Grundlage für den Gesetzesentwurf, der bis Ende Mai in die Vernehmlassung geht, war ein Bericht der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Der Entwurf stellt das erste von zwei Paketen im Bereich des Staatsschutzes dar. Das zweite befasst sich mit den Themen Terrorismus und Extremismus sowie mit dem präventiven Staatsschutz. (sda/ap)