Gefängnisstrafen für Angriff von Rechtsextremen

Aargauer Zeitung

Liestal Pronto-Schläger müssen teilweise hinter Gitter

Im Prozess gegen sieben Skinheads in Liestal hat das Baselbieter Strafgericht gestern Gefängnisstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und 17 Monaten bedingt ausgesprochen. Ein Angeklagter wurde in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen.

Die 20- bis 23-jährigen Männer gehörten zu einer 15-köpfigen Gruppe aus der rechtsextremen Szene, die 2004 beim Bahnhof Liestal eine rivalisierende Ausländergruppe angreifen wollte und beim Pronto-Shop drei Passanten niederschlug. Das Strafgericht verurteilte sie wegen schwerer Körperverletzung und wegen Angriffs.

Gefängnisstrafen und Psychotherapien

Hinzu kamen bei einzelnen Angeklagten Verstösse gegen das Waffengesetz und weitere Delikte. Neben der Einweisung eines Angeklagten in die Arbeitserziehung verurteilte das Gericht zwei weitere Skins zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Bei einem der beiden schob es die Strafe aber zugunsten einer ambulanten Therapie auf.

Drei weitere Angeklagte erhielten bedingte Gefängnisstrafen von 18 Monaten, einer erhielt zudem eine solche von 17 Monaten. Daneben ordnete das Gericht Psychotherapien und Schutzaufsichten an und verurteilte die Angeklagten zu Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen von zusammen gegen 17 000 Franken.

Das Gericht erachtete die Attacke am Liestaler Bahnhof als geplante Tat. Die Idee dazu sei von den zwei zu unbedingten Strafen verurteilten Skins ausgegangen, sagte die Gerichtspräsidentin in der Urteilsbegründung. Alle hätten aber gewusst, worum es ging: Die Gruppe wollte einer Ausländergruppe einen Denkzettel verpassen. Mit der offenbar ebenfalls gewaltbereiten Ausländergruppe war es seit Monaten zu Streitereien gekommen. Für ihre Aktion bewaffneten sich die Skins mit Schlaginstrumenten. Der in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesene Täter hatte einen Axtstiel mit Nägeln, zwei andere einen Schlagstock oder Gummiknüppel.

Verschulden als sehr schwer eingestuft

Am Bahnhof attackierten sie dann Unbeteiligte, welche die Skin-Gruppe nach deren eigenen Angaben fälschlicherweise für ihre Gegner hielt. Zwei Opfer wurden leicht verletzt, eines leidet aber bis heute an den psychischen Folgen des Überfalls.

Das Gericht beurteilte das Verschulden der Angeklagten als sehr schwer. Bei der Strafzumessung berücksichtigte es aber unter anderem auch, dass sich die meisten der Skins inzwischen von der Szene distanzierten, teilweise unter Gruppendruck standen oder persönliche Schwierigkeiten hatten.

Ihnen könne «gerade noch» eine Chance gegeben werden, sagte die Gerichtspräsidentin zu mehreren Angeklagten. Bei einem der beiden Anführer des Angriffs genügte dem Gericht aber die gezeigte Einsicht nicht, sodass es ihn ohne Aufschub zu einer unbedingten Strafe verurteilte. Der Staatsanwalt hatte für die meisten Angeklagten unbedingte Gefängnisstrafen gefordert, die Verteidigung plädierte dagegen in den meis-ten Fällen für bedingte Strafen. (sda)