Gaston-Armand Amaudruz wegen Verstosses gegen Antirassismus-Strafnorm verurteilt

Landbote.

Gefängnis für Holocaust-Leugner.

Ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung, so lautet die Strafe für den Rechtsextremisten Amaudruz. Das Bezirksgericht Lausanne hat ihn gestern als Rassisten und Antisemiten qualifiziert.

STEFFEN KLATT

LAUSANNE. Gaston-Armand Amaudruz ist kein kleiner Fisch. Als das Volk im September 1994 der Antirassismus-Strafnorm zustimmte, war klar, dass er sich früher oder später vor Gericht verantwortenmüsste. Der Lausanner Lehrer hatte seine Ansichten seit 1946 in Zeitschriften und Büchern propagiert, Organisationen wie die «Neue Europäische Ordnung»gegründet und Veranstaltungen junger und alter Rechtsextremisten organisiert. Es war unwahrscheinlich, dass er auf Grund des Artikels261bis des Strafgesetzbuches sein Verhalten ändern würde.

Als er tatsächlich im März 1995 in seinem «Courrierdu Continent» einen Artikel veröffentlichte, in dem er die Ermordung von sechs Millionen Juden als eine «mythische Tatsache» bezeichnete, ging die ersteAnzeige ein. Amaudruz doppelte nach, indem er im Juli einen Artikel verfasste unter dem Titel: «Ich glaube nicht an die Gaskammern». Und noch in der neuesten Ausgabe seiner Zeitschrift, unmittelbarvor Beginn des Prozesses erschienen, wiederholte er die Behauptungen, wegen deren er angeklagt worden war. Dabei bezeichnete er die Grundlage dieser Anklage, die Antirassismus-Strafnorm, als «Maulkorb-Gesetz».

Antisemit und Rassist
Diese drei Artikel hatte das Bezirksgericht Lausanne nun zu beurteilen. Zusätzlich war Amaudruz auch angeklagt, seinen Versand rechtsextremer Literatur auch noch einige Monate nach dem 1.Januar 1995 weitergeführt zu haben, dem Tag, als der Paragraph 261 in Kraft trat. In seiner Urteilsbegründung liess der Gerichtspräsident keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Amaudruz hege einen tiefen Antisemitismus, propagiere einen Rassismus im Sinn der Überlegenheit der weissen Rasse und habe Sympathien für einige Seiten des Nationalsozialismus gezeigt. Auch die Aussagen von Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz hätten ihn nicht von seinen Ansichten abbringen können.

Im Gegenteil, um diese zu verkünden, habe Amaudruz auch die Tribüne des Gerichts genutzt. In der Strafzumessung blieb das Gericht unter der Forderung des Staatsanwalts. Dieser hatte 15 Monate Gefängnis verlangt. Dies entspräche der Strafe, die das Bezirksgericht Baden AG gegen den Holocaustleugner Jürgen Graf verhängt hatte. Amaudruz habe in der Westschweiz die gleiche Bedeutung wie Graf in der Deutschschweiz, so der Vertreter der Anklage. Laut dem Gerichtspräsidenten dagegen ist Amaudruz durchaus als Ideologe eine «Referenz» für die extreme Rechte. Aber «ohne seinen Einfluss unterschätzen zu wollen», könne er doch nicht als ein Führer in seinen Kreisen bezeichnet werden. Dafür fehlten ihm Charisma und Geld. Dagegen war sich das Gericht mit der Anklage einig, dass die Strafe nicht auf Bewährung auszusetzen sei, weil dem Verurteilten keine günstigen Aussichten auf eine Besserung gestellt werden könnten.

Strafantritt unwahrscheinlich
Offen allerdings ist, ob der heute 80-jährige Amaudruz seine Strafe jemals antreten wird. Für die Berufung stehen ihm noch das Kantons- und das Bundesgericht offen. Auch das Urteil gegen seinen Freund Jürgen Graf, im Sommer 1998 gefällt, ist wegen der Rekurse noch nicht rechtskräftig. Ein Teil des gestrigen Entscheidung wird aber ungeachtet der Berufung umgesetzt: Das Urteil soll in den drei auflagenstärksten Zeitungen des Kantons veröffentlicht werden, als Bestandteil der Wiedergutmachung, wie der Gerichtspräsident sagte.


Kommentar: Prediger des Hasses

STEFFEN KLATT

Da ist in Lausanne ein 80-Jähriger zu einer Strafe verurteilt worden, die er womöglich nie antreten wird. Vorgeworfen wurden ihm Äusserungen, die ursprünglich nur die Empfänger der höchstens 500 Exemplare einer hektografierten Zeitschrift erreicht haben. Dank des Verfahrens vor dem Lausanner Bezirksgericht hat Amaudruz nun ein Publikum, das um ein Vielfaches grösser ist. Warum also ein solcher Prozess, wirkt er nicht sogar kontraproduktiv? Der Anwalt der Vereinigung der Söhne und Töchter deportierter Juden, einer der Zivilkläger, hat versucht, eine Antwort zu geben: «Plus jamais ça!» Damit sich der Holocaust nie wiederholt, müssten diejenigen bestraft werden, die ihn leugnen. Aber der Genozid wurde längst wiederholt, und wir haben zugeschaut. Angesichts der Massengräber Bosniens und Rwandas wirkt ein «Niemals wieder» rasch wie eine Heuchelei. Auch die andere, legalistische Antwort befriedigt nicht ganz: Es gibt die Antirassismus-Strafnorm, daher müsse sie durchgesetzt werden. Wer sich allein auf den Paragrafen beruft, vergisst, dass dieser ja ein Werk von Menschen und damit änderbar ist. Mit Gaston-Armand Amaudruz hat ein Mann vor dem Richter gestanden, der seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges die Verbrechen der Nationalsozialisten leugnet, den Rassismus predigt und Gleichgesinnte um sich schart. Er hat damit Werte verletzt, auf denen unsere Gesellschaft beruht: vor allem die Würde aller Menschen, aber auch die Freiheit in einem demokratischen Staat. Wenn Amaudruz nur mässigen Erfolg gehabt hat, ist das auch dem Wohlstand der Nachkriegszeit zu verdanken. Eine Versicherung für die Zukunft ist das nicht. «Der Same des Hasses gedeiht gut im Boden der Verzweiflung», hat der Staatsanwalt gesagt. Zu verhindern, dass dieser Same gesät wird, ist eine der Aufgaben der Gesellschaft. Prozesse wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm sind daher notwendig. Aber wenn nur in den Gerichtssälen gegen den Rassismus gekämpft wird, wird das «Plus jamais ça» rasch zu einer leeren Formel. Wer Hass predigt, muss ausgegrenzt werden.