Ehemaliger Gerichtspräsident kritisiert das Strafgericht

bz basel.

Eine Freiheitsstrafe von acht Monaten für eine Teilnehmerin der Anti-Pnos-Demonstration. Peter Albrecht stuft das Urteil als «sehr hoch» ein. Der Fall sei ein Beispiel dafür, dass der politische Inhalt einer Protestaktion einen Einfluss auf das Urteil habe kann.

Die Prozessreihe gegen Demonstrantinnen und Demonstranten, die vor zwei Jahren gegen einen Aufmarsch der rechtsextremen Partei Pnos auf die Strasse gegangen sind, nimmt ihren Lauf. Die Kundgebung der rechten Partei war vom Justiz- und Sicherheitsdepartement bewilligt worden, die Gegendemonstration hingegen nicht.

Am Montag hat die sechste Verhandlung gegen eine weitere Teilnehmerin der Anti-Pnos-Demonstration stattgefunden, und die Strafmasse des Strafgerichts werden härter: Die Angeklagte wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und des Landfriedensbruchs sowie der passiven Teilnahme an Gewalt und Drohung gegen Behörden schuldiggesprochen. Die Demonstrantin hat zwei hängige Verfahren wegen einschlägiger Delikte und keine bedingten Vorstrafen.

Andere Angeklagten erhielten eine bedingte Strafe

«Ein erschreckendes Urteil», schreibt SP-Grossrätin Danielle Kaufmann auf Facebook. Es lasse sie am Strafgericht Basel-Stadt zweifeln, denn sich gegen bekennende Nazis zu stellen, sei ein Gebot der Menschlichkeit und der Demokratie. Auch der ehemalige Gerichtspräsident für Strafsachen in Basel, Peter Albrecht, äussert sich zum Urteil kritisch: «Ich habe schon den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft eine härtere Linie fährt. Das Urteil wirkt auf den ersten Blick sehr hoch», sagt er.

In den bisherigen Prozessen wurden alle Angeklagten zu einer bedingten Strafe verurteilt. Formell hätte das Urteil eine bedingte Freiheitsstrafe sein können, so Gerichtspräsident René Ernst laut dem Newsportal «Bajour». Die Angeklagte habe sich aber nicht davon distanziert, an der Demonstration teilgenommen zu haben, die in einer Eskalation mit der Polizei endete.

Laut «Bajour» hat die Demonstrantin vor Gericht klargemacht, dass sie durch ihre Überzeugung an der Demonstration teilgenommen habe. Allgemein könne man nicht davon ausgehen, dass nur wegen politischer Meinungen eine Rückfallgefahr bestehe, meint Albrecht. Zudem gelte die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Die Staatsanwaltschaft geht allgemein härter vor

Besonders schwierig würde es, wenn der politische Inhalt einer Versammlung über das Urteil bestimme, sagt Albrecht. «Linke Demonstrationen werden vielleicht schon weniger akzeptiert», meint er und seinem Eindruck nach sei die Prozessreihe ein Exempel davon, dass der politische Inhalt von Demonstrationen in das Urteil des Strafgerichts einfliessen könne.

Albrecht hat allgemein den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft härter vorgeht, wenn er die Menge an Verfahren gegen linke Demonstrantinnen und Demonstranten in vergangenen Jahren vergleicht.