Nachbar mit Messer verletzt: Dominikaner wird zu vier Jahren Haft und Landesverweis verurteilt

solothurnerzeitung.ch

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilt einen Mann aus Grenchen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Er hatte im September 2019 mit einem Küchenmesser auf seinen Nachbarn eingestochen.

von Ornella Miller – Solothurner Zeitung

Der Nachbarschaftsstreit eskalierte; es floss viel Blut. (Archiv)© TeleM1

Ein Nachbarstreit in Grenchen verlief letztes Jahr Anfang September fast tödlich. Anlass dafür: Ein unterbrochenes Internet. Eine Mieterin bemerkte nachmittags, dass Internet und TV nicht mehr funktionierten. Als sie nachschaute, sah sie, wie sich ein Mann am «Internetkasten» zu schaffen machte. Dies auf Geheiss eines zwei Wochen zuvor in einem oberen Geschoss eingezogenen, damals 30-jährigen farbigen Mannes aus Übersee, Jorge P.*

Sie ging zu Jorge hoch, eine verbale Auseinandersetzung folgte. Die Frau ging wieder in ihre Wohnung, doch erzählte es telefonisch ihrem Mann Glen K.*, der bei der Arbeit war. Als der nach Hause kam und Jorge nach unten gerufen wurde, packte Glen ihn am Kragen, stiess ihn gegen eine Tür und dann zwei Treppenstufen hoch und liess wieder von ihm ab. Jorge zog ein Küchenmesser hervor und stach zweimal wuchtig auf Glen ein.

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«Er bedroht meine Familie»

Die 11 cm lange Klinge führte zu lebensgefährlichen Verletzungen. Der Stichkanal betrug 15 cm, die Klinge trat am Rücken wieder heraus. Er verlor einen Liter Blut. Glen machte im Amtsgerichtsaal Solothurn-Lebern den Eindruck eines – auch psychisch – sehr verletzten Mannes. Oft weinte er beinahe. Er erzählte, wie er Jorge am Kragen gefasst hatte. Und er sprach von seiner grossen Wut damals. «Er bedrohte meine Frau», gab er als Grund fürs Anpacken an. «Wenn jemand meine Familie bedroht, ist fertig mit Spass.» Er habe ihm «zeigen» wollen, «dass er es nicht so machen könne, wie er es will».

Er sei ihm in den zwei Wochen «komisch» vorgekommen, zum Beispiel habe er überall Kameras aufstellen und ihm Drogen anbieten wollen. Er fühle sich «aus dem Leben herausgerissen». Er könne kaum mehr machen, was er früher gerne tat, etwa Sport treiben. Arbeiten könne er nur noch reduziert und mache sich Sorgen, wie das im Alter gehe. Sein Anwalt Boris Banga verlangte Schadenersatz sowie eine Genugtuung von 25’000 Franken und forderte einen mindestens zwölfjährigen Landesverweis.

Zeugenaussagen stimmen überein

Verteidigerin Eveline Roos plädierte auf Freispruch. Glen habe in Notwehr gehandelt, Jorge habe ihn rechtswidrig angegriffen. Sie strich hervor, dass Glen Jorge gegenüber «rassistische Beleidigungen» von sich gegeben habe. Aus seinem Facebook-Profil gehe hervor, dass der Schweizer mit der rechtsextremen PNOS sympathisiere. Sie sagte, dass Zeugen – Familie und Freunde Glens – nicht unparteiisch seien.

Nach Eigenangaben sei Jorge am Boden gelegen und sei traktiert worden. In seiner Heimat seien alle, sogar Kinder, «bis auf die Zähne bewaffnet». Staatsanwalt Arnold Büeler beantragte sechseinhalb Jahre Haft sowie einen Landesverweis von 8 Jahren. Die Zeugenaussagen deckten sich weitgehend mit jenen Glens. Er habe ein langes Vorstrafenregister, auch mit ähnlicher Tat. Das psychiatrische Gutachten weise auf problematische Persönlichkeitszüge hin.

Unwahrheiten flogen auf

Jorge selbst war um eine Antwort nie verlegen, zeigte sich freundlich und kooperativ. Er habe das Messer aus Angst mitgenommen und habe mit ihm nur herumgefuchtelt. Er sorge sich darum, seine Kinder nicht mehr sehen zu können. Mehrmals flogen Unwahrheiten auf, beispielsweise als er behauptete, keine Sozialhilfe bezogen zu haben, dabei erhielt er über 100’000 Franken.

Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, jedoch weil es einen Notwehrexzess sah, nur zur Hälfte des errechneten Strafmasses, nämlich zu 4 Jahren Haft. Er erhält einen achtjährigen Landesverweis und muss Glen 10’000 Franken Genugtuung bezahlen.

*Name geändert