Ehemalige Neonazis sollen ins Gefängnis

ZüriZeitung

Drei Männer, die Asylheime in Brand stecken wollten, sind bedingt bestraft worden. Damit war der Staatsanwalt nicht einverstanden.

Daniela Bellandi

Bereits zum zweiten Mal standen drei ehemalige Rechtsextreme gestern vor einem Schwyzer Gericht. Nicht etwa weil sie das erstinstanzliche Strafmass als zu hoch erachteten, sondern weil sich die Staatsanwaltschaft mit den bedingt ausgesprochenen Gefängnisstrafen von 13, 16 und 18 Monaten nicht zufrieden geben wollte.

Im Jahr 2003 versuchten die Verurteilten die Asylzentren in Euthal, Bäch und zweimal dasjenige in Siebnen mit Molotowcocktails in Brand zu stecken. Glücklicherweise verursachten die Brandsätze nie mehr als Sachschaden («ZSZ» vom 24. Mai 2006). Weiter haben die Täter Schwarzafrikaner angepöbelt und einen von ihnen mit einem Baseballschläger verletzt. Neben Brandstiftung, Körperverletzung und Rassendiskriminierung werden sie auch für Delikte wie Drohung, Raub, Fahren in angetrunkenem Zustand, Landfriedensbruch, Missbrauch einer Telefonanlage und, weil einer von den drei Schweizern eine minderjährige Freundin gehabt hat, auch wegen sexueller Handlung mit Kindern, verantwortlich gemacht.

Gefahr gewollt

Wegen «geringen» Schäden an den Gebäuden und mit der Begründung, die Täter hätten bei ihren Anschlägen nicht wissentlich und konkret Leib und Leben von Menschen gefährdet, fiel das Urteil erstinstanzlich einiges milder aus, als dies Staatsanwalt Benno Annen im Mai 2006 gefordert hatte. In einem ausführlichen Vortrag erklärte Annen nochmals, wieso er den Haupttatbestand als vorsätzlich erachtet: «Die Täter haben die Gefährdung der Asylbewerber nicht nur in Kauf genommen, sondern sie auf Grund ihres tiefverwurzelten Hasses gegen Ausländer auch gewollt.»

So beantragt er nun für den Haupttäter aus dem Kanton Aargau eine Busse von 500 Franken und eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten, wovon 9 Monate abzusitzen sind. Der Zweite soll mit einer Busse von 1500 Franken und einer Strafe von 2 Jahren bedingt und 8 Monaten unbedingt bestraft werden. Der Dritte soll eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren bekommen, wovon 6 Monate abzusitzen sind. Alle drei Urteile sollen eine Probezeit von 3 Jahren beinhalten.

Von Szene abgewandt

Die Vertreter der Täter sehen unbedingte Freiheitsstrafen als kontraproduktiv an, da sich ihre Klienten in den vergangenen drei Jahren nichts mehr haben zu Schulden kommen lassen. Sie hätten sich von der rechtsextremen Szene komplett abgewandt. Ein Anwalt plädierte sogar für eine Strafreduktion des Urteils, und die beiden anderen beantragten, dass das Berufungsverfahren abgewiesen werde. Alle drei jungen Männer bestätigen, dass sie schon lange nichts mehr mit rechtsradikalen Gruppierungen zu tun hätten. Sie zeigten vor den Richtern Scham und Reue darüber, dass sie sich überhaupt einmal von den braunen Ideologien hätten hinreissen lassen. Ein falscher Geltungsdrang und der Wunsch, irgendwo dazuzugehören, haben sie dazu verleitet.

Heute wüssten sie, dass Ausländer genau die gleichen Menschen seien wie Schweizer. Einer der Angeklagten ist in der Zwischenzeit Familienvater geworden. Ein anderer will den Bauernhof seines Vater übernehmen, und der dritte wird bald heiraten und hat heute grosse Freude an den beiden Mischlingstöchtern seiner Schwester. Auch mit seinem dunkelhäutigen Schwager verstehe er sich gut.

Das Urteil des Kantonsgerichts steht noch aus.