Drohungen und ein verbotener Hitlergruss

Neue Zürcher Zeitung: Mehrfach einschlägig vorbestrafter Schweizer erneut verurteilt

Ein 24-jähriger Schweizer hat in einem öffentlichen Park einen Schwarzen verfolgt, mit einem Messer bedroht, ihn rassistisch beschimpft und das Ganze mit dem Hitlergruss untermauert.

Es sind bedenkliche Ereignisse, die sich Mitte Mai vergangenen Jahres beim Landesmuseum im Zürcher Platzspitzpark zugetragen haben – und die Bedenken verfliegen nicht, wenn man erfährt, um wen es sich handelt, der sich all die Scheusslichkeiten zuschulden kommen liess. Der weitgehend geständige, mehrfach einschlägig vorbestrafte Täter und Sympathisant rechtsextremer Kreise hatte einen ihm unbekannten schwarzen Mann rassistisch beschimpft und beleidigt. Er untermauerte seinen Ausbruch mit dem Hitlergruss und rannte dem Afrikaner mit einem gezückten Messer nach. Im Park anwesende Passanten alarmierten die Polizei, der Täter und seine Kumpane wurden verhaftet. Nach einer knapp dreitägigen Untersuchungshaft kam der heute 24-jährige Schweizer wieder frei, geriet aber bereits zwei Monate später im Hauptbahnhof in eine gewalttätige Auseinandersetzung. Als er erneut verhaftet wurde, beschimpfte und bedrohte er einen Polizisten und dessen Familie. Nach diesem zweiten Vorfall blieb er monatelang in Untersuchungshaft.

Am Dienstag wird dem Schweizer der Prozess gemacht, und er kommt, sieben Vorstrafen zum Trotz, nochmals mit einem blauen Auge davon. Das Bezirksgericht Zürich spricht ihn der mehrfachen Rassendiskriminierung und der mehrfachen Drohung schuldig und verhängt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Die Strafe wird zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben; es handelt sich um eine Therapie für psychisch schwer gestörte Täter, die der Mann bereits begonnen hat. Ein Gutachter diagnostiziert bei ihm unter anderem eine hirnorganische Schädigung, weshalb seine Schuldfähigkeit im mittleren Grade vermindert ist.

Der Einzelrichter in Strafsachen spricht vom «letzten Zwick an der Geissel». Bewährt sich der Täter in der Therapie nicht, wandert er ins Gefängnis. Der Verurteilte hat sich unmittelbar vor dem Strafprozess eine neue Arbeitsstelle zusichern lassen und befindet sich dort in der Probezeit. Er ist geschieden und Vater von zwei kleinen Kindern. Auf die rechtsextreme Szene angesprochen, meint er ausweichend, er treffe nur noch wenige Kollegen aus diesen Kreisen, und er gehe auch nur noch zirka einmal pro Monat an einen Fussball- oder Eishockeymatch. In der Therapie lerne er, ruhiger zu werden, und was im Platzspitzpark geschehen sei, das sei einfach nur «Scheisse».

Der Einzelrichter muss sich unter anderem mit der Frage befassen, ob der Hitlergruss, den der 24-Jährige im Park an sein Opfer richtete, ebenfalls strafbar ist oder nicht. Das Bundesgericht hatte erst kürzlich einen Vorfall auf dem Rütli anders eingestuft. Dabei ging es um einen Mann, der bei einer Feier der Partei national orientierter Schweizer (Pnos) beim Aufsagen des Rütlischwurs den Hitlergruss machte, inmitten von Gesinnungsgenossen. Das oberste Gericht befand, damit habe der Mann keine Werbung oder Propaganda für nationalsozialistisches Gedankengut gemacht, sondern bloss ein Bekenntnis abgegeben, was den Tatbestand der Rassendiskriminierung nicht erfülle.

Das Bezirksgericht Zürich geht nun aber von einem anderen Sachverhalt aus, was den Vorfall im Platzspitzpark betrifft. Dort habe der 24-jährige Täter mit dem Hitlergruss die rassistischen Drohungen gegen ein spezifisches Opfer untermauert, der Gruss stehe in einem ganz bestimmten Kontext und sei mehr als nur ein Bekenntnis zu nationalsozialistischen Ideen. Der Schweizer wird deshalb auch wegen dieser Handlung schuldig gesprochen.

Urteil GG140182, 28. 10. 14, noch nicht rechtskräftig.