Die Verteidiger von vier der sechs Angeklagten plädierten am Dienstag auf Freispruch vom Vorwurf des vollendeten Tötungsversuchs. Wegen einfacher Körperverletzung und weiterer Delikte dürften der 25-jährige Maurerlehrling, der 23-jährige Arbeitslose und

heute

Angeklagte vorverurteilt

Der 22-jährige Automonteur sei zwar in Frauenfeld dabei gewesen, habe aber beim Angriff auf die Jugendlichen nicht mitgemacht, sagte sein Verteidiger. Der 22-Jährige dürfe nur zu 1000 Franken Busse oder eventuell zu zehn Tagen Gefängnis bedingt verurteilt werden, weil er im Mai 2004 mit dem Auto 61 km/h zu schnell gefahren war.

Das «tragische Ereignis» nach dem Ska-Konzert in Frauenfeld habe in der Öffentlichkeit hohe Wellen geworfen, sagte der Verteidiger des ältesten Tatbeteiligten. Die Medien hätten die Angeschuldigten vorverurteilt, weil sie rechtsextremen Gruppierungen angehörten. Der Staatsanwalt stehe unter Druck und verlange deshalb drakonische Strafen.

Die schweren Verletzungen des damals 15-Jährigen seien die Folge eines brutalen Exzesses eines Einzeltäters, so die Verteidigung weiter. Wer den Jugendlichen so schwer verletzt habe, dass er beinahe gestorben wäre, könne man nicht rekonstruieren. Die Beschuldigten dürften nur für jene Tatbeiträge bestraft werden, welche die Justiz ihnen nachweisen könne. Eine kollektive Verurteilung sei rechtsstaatlich unhaltbar, argumentierten die Verteidiger. Die Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen der Opfer in der Höhe von insgesamt 240 000 Franken anerkennen die Angeklagten nicht oder nur zu einem geringen Teil.

Schweres Verschulden

Der Staatsanwalt fordert zwischen fünf und sechs Jahren Zuchthaus wegen vollendeten Tötungsversuchs für die sechs Angeklagten. Alle hätten den Tod des 15-Jährigen in Kauf genommen. Der siebte Tatbeteiligte hatte sich in der Untersuchungshaft das Leben genommen. Das Verschulden der Angeklagten sei ausserordentlich schwer, hatte der Staatsanwalt am Montag vor dem Bezirksgericht Frauenfeld gesagt. Die Angeklagten zeigten weder Reue noch Einsicht. Vier der sechs Beschuldigten hätten zudem nach wie vor Kontakte zur rechtsradikalen Szene. Die Angeklagten hätten die Opfer ausgewählt, nur weil sie ihnen zufällig über den Weg gelaufen seien und obwohl sie diese nie zuvor gesehen hatten. Die beiden Jugendlichen hätten überhaupt keine Chance gehabt, sich zu wehren.

Heute Mittwoch folgen die restlichen zwei Plädoyers. Das Urteil soll voraussichtlich am 15. September mündlich eröffnet werden. (sda/ap)