Das Skinhead-Urteil ist rechtskräftig

Neue Luzerner Zeitung 
 

Obergericht:Unbedingte Gefängnisstrafen ausgesprochen

Das Urteil gegen zwei Skinheads, die im November 1995 massgeblich am Überfall auf das Kulturzentrum Braui in Hochdorf beteiligt gewesen sind, ist rechtskräftig. Das Luzerner Obergericht hat die beiden ­ im Gegenstz zur ersten Gerichtsinstanz ­ zu unbedingten Gefängnisstrafen von 12 Monaten verurteilt. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

 

Dutzende von Skinheads aus zahlreichen Kantonen überfielen im November 1995 das Hochdorfer Kulturzentrum Braui, richteten grossen Sachschaden an und verletzten mehrere Personen zum Teil erheblich. Zwei der Rädelsführer, der heute 25jährige Pascal L. aus dem Kanton Bern und der 28jährige Zürcher Hermann L., wurden vor rund einem Jahr vom Kriminalgericht zu Gefängnisstrafen von 12 Monaten verurteilt.

Keine Nachsicht

In seiner Urteilsbegründung hielt zwar das Kriminalgericht fest, dass das Verhalten der beiden keine Nachsicht verdiene. Allerdings wurden die Strafen lediglich bedingt ausgesprochen, da den beiden eine gute Prognose für ihr künftiges Verhalten gestellt werden könne, «wenn auch mit etwelchen Bedenken», so damals das Kriminalgericht in seinem begründeten Urteil. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall an das Obergericht weiter, das den Fall neu zu beurteilen hatte. Bestritten war indes nicht das Strafmass von 12 Monaten, sondern vielmehr die Frage nach dem bedingten Strafvollzug.

Keine gute Prognose

Im Gegensatz zur Vorinstanz kam das Obergericht zum Schluss, dass Pascal L. und seinem Gesinnungsgenossen für die Zukunft keine günstige Prognose gestellt werden könne. Erhebliches Gewicht mass das Richtergremium den Aussagen der beiden Angeklagten zu, die eingestanden, noch immer in der rechtsextremen Szene zu verkehren und verschiedentlich an Skinhead-Anlässen teilzunehmen. Es zeuge wenig von Einsicht oder gar Reue, wenn sich Pascal L. heute einerseits von Gewalt distanziere, andererseits weiterhin zur rechtsextremen Szene gehöre, hält das Obergericht in seinem begründeten Urteil fest.

Taktische Einsicht

Diesem ist weiter zu entnehmen, dass man nicht um den Eindruck herumkomme, «dass die heute Ðeinsichtigeð Haltung der Angeklagten vorab aus taktischen Überlegungen erfolgt». Und weiter: «Angesichts des in der Skinhead-Szene herrschenden Gruppendrucks erscheint die Aussage von Pascal L., dass er in Zukunft an keiner gewalttätigen Zusammenrottung mehr teilnehme beziehungsweise keine Straftaten mehr begehen wolle, wenig überzeugend.» Das gewalttätige Umfeld, in dem er sich bewege, und besagter Gruppendruck liessen die Chancen auf Besserung als äusserst gering erscheinen.

Einschlägig vorbestraft

Das Obergericht weist im Urteil auch auf eine Vorstrafe von L. hin, der wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte bereits vor dem Hochdorfer Überfall zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt worden war. Schon damals habe Pascal L. vor dem Untersuchungsrichter beteuert, er habe seine Lehren aus dem Strafverfahren gezogen.

Grundsätzlich stelle die Geständnisbereitschaft der beiden Skinheads keinen Beweis für eine innere Umkehr dar, und es könne zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, dass sie sich künftig wohlverhalten werden. Aufgrund dieser Unsicherheit verurteilte das Obergericht Pascal L. und Hermann L. unter anderem wegen Angriffs, Körperverletzung und Sachbeschädigung zu je 12 Monaten Gefängnis unbedingt und zu Bussen von 2000 beziehungsweise 1000 Franken. Das Urteil ist rechtskräftig.