Fünf Jahre gefordert

AP


Die Anklage lautete auf mehrfache qualifizierte Brandstiftung, Rassendiskriminierung, versuchte Nötigung und Sachbeschädigung. Staatsanwalt Peter Heuberger warf ihm vor, mehrmals wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr gebracht zu haben. Zudem habe er wiederholt öffentlich durch Wort und Schrift eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt. Er forderte vor Gericht fünf Jahre Zuchthaus. Verteidiger Martin Ramisberger forderte die bedingte Maximalstrafe von 18 Monaten. Der Angeklagte zeige Reue und habe sich auch schriftlich bei den Asylbewerbern entschuldigt.
Das Gericht folgte weitgehend den Anträgen des Staatsanwalts, entschied aber im Falle der qualifizierten Brandstiftungen bloss auf den mehrfach vollendeten Versuch. Gerichtspräsident Bruno Meyer bezeichnete das Verschulden des Angeklagten als massiv und sprach von perfiden, verwerflichen Straftaten mit einer stetigen Steigerung der kriminellen Energie im Verlauf von zwei Jahren. «Flüchtlings- und Asylpoltik ist eine der schwierigsten Aufgaben eines Staates.»

«Wachrütteln»

«Ich wollte die Öffentlichkeit wachrütteln», sagte der angeklagte Student beim Prozess. Er habe sich während der Kantonsschulzeit «über die linken Kollegen und Lehrer» aufgeregt. Noch vor den ersten Anschlägen habe er zusammen mit Gleichgesinnten die «Nationalistische Front Baden» (NFB) gegründet. Er sei auch mehrmals zu Skinhead-Treffen gefahren und habe Kontakte zu dieser Szene gepflegt. Vor Gericht gestand er schwere Fehler ein: «Es war nie meine Absicht, jemanden zu verletzen.»