Bedingte Geldstrafe für Rassendiskriminierung

Basler Zeitung vom 29.07.2009

Strafgericht mildert das Urteil des Statthalteramtes

Das Strafgericht Baselland hat einen 21-jährigen Oberbaselbieter der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Das Statthalteramt hatte noch eine unbedingte ausgesprochen.

Thomas Gubler

Strafgerichtspräsident Adrian Jent liess zwar keinen Zweifel daran aufkommen, was er vom damaligen Gebahren des Angeklagten hielt: «Ihr Verhalten war unerträglich», sagte der Gerichtspräsident. Mit einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 90 Franken und einer Busse von 500 Franken zeigte sich der Einzelrichter aber doch gnädiger als das Statthalteramt. Dieses hatte den 21-Jährigen im Oktober 2008 im Wesentlichen wegen Rassendiskriminierung sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt.

Laut den Schilderungen des Untersuchungsrichters hatte sich am 15. Dezember 2006 gegen Mitternacht Folgendes zugetragen: Der alkoholisierte Angeklagte pöbelte auf dem Centralbahnplatz in Basel Passanten an und schrie mehrfach «Heil Hitler!». Dies unterstrich er auch noch mit dem Hitlergruss. Als kurz darauf eine Polizeipatrouille eintraf und den Angeklagten aufforderte, sich auszuweisen, beschimpfte er diese aufs Heftigste und drohte einem Polizisten, ihm «eine in die Fresse zu hauen». Als der junge Mann nach einer weiteren Aufforderung, den Ausweis zu zeigen, den Polizisten mit seiner Geldbörse bewarf und dabei ständig rechtsradikale Parolen skandierte, nahmen ihn die Polizisten mit auf die Bezirkswache.

Auf dem Weg dorthin soll er weiter übelste Naziparolen wie «vergast die Juden» geschrien und einem Polizisten gedroht haben, ihn mithilfe seiner «Bruderschaft» umzubringen und auch seine Familie auszulöschen. Drohungen, die durchaus ernst genommen wurden, weil sich der Angeklagte damals in einem rechtsradikalen Milieu bewegte.

Unbestritten

Der 21-jährige Angeklagte bestritt den geschilderten Sachverhalt nicht, obschon er sich, wie er sagte, an sozusagen nichts mehr erinnern könne. Er habe wegen Panikattacken Medikamente genommen und zu trinken begonnen. Mehr oder weniger zufällig sei er dann auch ins rechtsextreme Milieu geraten. Über rechtsextreme Ideologie habe er sich relativ wenig Gedanken gemacht. «Man soff und prügelte sich mit anderen Gruppierungen», sagte er. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, warum er sich der Neonazi-Szene angeschlossen habe, obschon es ihm als Absolvent des Progymnasiums nicht an Geschichtsbewusstsein gefehlt habe, vermochte der junge Mann nur zu antworten: «Ich weiss es nicht.» Heute habe er aber weder Kontakt mit dem damaligen Umfeld noch etwas mit Nazi-Gedankengut am Hut.

Rassismus oder Unfug

Der Angeklagte, der im Januar 2007 schon in Basel wegen eines ähnlichen Vorkommnisses – allerdings nicht wegen Rassendiskriminierung, sondern nur wegen groben Unfugs – verurteilt worden war, lebt in geordneten privaten Verhältnissen und übt seinen Beruf als Elektromonteur aus.

Das war dann auch ein wesentlicher Grund dafür, dass das Gericht das Urteil milderte und statt der unbedingten eine bedingte Geldstrafe aussprach. Verteidiger Patrick Frey, der auf Schuldspruch bloss wegen groben Unfugs statt Rassendiskriminierungplädiert und eine bedingte Geldstrafe beantragt hatte, verzeichnete so einen Teilerfolg. Allerdings muss sich der Mann zusätzlich einer alkoholspezifischen Therapie unterziehen.