Basler Neonazi verurteilt

Der Bund.

Tobias Steiger, rechtsextremer Provokateur aus Basel, ist wegen antisemitischer Äusserungen zu einer bedingten Geldstrafe verknurrt worden. Ob er Einsprache erhebt, ist noch unklar.

Nach heftiger Kritik in den Medien hat die Basler Staatsanwaltschaft ein mehr als zwei Jahre altes Strafverfahren gegen einen Neonazi abgeschlossen. Der ehemalige Basler Sektionschef der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos), Tobias Steiger, wurde wegen antisemitischer Rassendiskriminierung verurteilt. Der Strafbefehl ist aber noch nicht rechtskräftig, es gilt damit weiterhin die Unschuldsvermutung.

Wichtigster Auslöser war eine Rede, die Steiger anlässlich einer Pnos-Demonstration Ende November 2018 in Basel gehalten hatte. Darin gab er den Juden unter anderem die Schuld am Ersten und am Zweiten Weltkrieg und behauptete, dass die Juden durch Terror erneut zu Kriegen anstifteten, um weltweite Flüchtlingswellen auszulösen.

Hass gegen Juden geschürt

In eine ähnliche Richtung zielten Facebook-Beiträge, mit denen Steiger eine Komplizenschaft zwischen Israel und dem Islamischen Staat herzuleiten versuchte und den Holocaust infrage stellte. Damit schürte der inzwischen 46-Jährige nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Hass gegen Juden. Steiger erhielt deshalb eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 80 Franken. Hinzu kommt eine Busse von 2200 Franken.

Teuer wird es bei den Verfahrenskosten und Gebühren, die mit mehr als 6000 Franken zu Buche schlagen. Bereits 2019 war Steiger im Kanton Solothurn verurteilt worden, weil er auf Facebook ein Bild, das eine weisse Frau mit einem schwarzen Mann zeigte, mit dem Ausdruck «Rassenschande» kommentiert hatte.

Er werde gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich keine Einsprache erheben, meinte Steiger auf Anfrage, er müsse sich dazu aber erst noch mit seinem Anwalt absprechen. Zur verhängten Strafe reagierte er mit den Worten: «Wenn du wissen willst, wer dich wirklich regiert, frag dich, wen du nicht kritisieren darfst.»

Beeilung nach Fernsehbeitrag

Fast zweieinhalb Jahre lang hat die Basler Staatsanwaltschaft in der Angelegenheit wenig Sichtbares unternommen, bis zu einem Beitrag in der SRF-Sendung «10 vor10» vor zwei Wochen. Das zögerlich wirkende Verfahren gegen den Neonazi gepaart mit dem äusserst forschen Vorgehen der Justiz gegen linksgerichtete Gegendemonstranten der Pnos-Manifestation von 2018 führte zu happigen Vorwürfen. Hat die Staatsanwaltschaft die Sache nun auf Druck der Medien vorangebracht? Der Strafbefehl wurde nur sechs Tage nach der Ausstrahlung des «10 vor 10»-Beitrags ausgestellt.

Mit Freude reagierte der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG), der bereits mehrfach Anzeige gegen Steiger und andere Pnos-Verantwortliche erstattet hatte: «Wir sind froh und erleichtert, dass der Fall nun offenbar doch an die Hand genommen werden konnte», meinte SIG-Generalsekretär Jonathan Kreutner. Schuldig gesprochen wurde Steiger auch noch wegen versuchter Drohung und Beschimpfung des rechtsextremen Basler Grossrats Eric Weber. Im Kanton Basel-Landschaft läuft daneben ein weiteres Verfahren gegen Steiger wegen mutmasslicher Rassendiskriminierung.