Urteil wegen rechtsextremer Geste bestätigt
TagesAnzeiger. Ein Mann posiert mit einem abgewandelten Hitlergruss vor einer Synagoge in Genf: Auch das Bundesgericht hält dies für eine Form von Rassendiskriminierung. Philippe Reichen Lausanne Das Genfer Kantonsgericht hat einen Mann, der mit zwei weiteren Personen vor der Genfer Synagoge Beth-Yaacov die sogenannte Quenelle-Geste zeigte, zu Recht wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Zu diesem Schluss kommt … Weiterlesen