Angestellte des Sozialamts wegen Facebook-Beiträgen verwarnt

Zürcher Oberländer: Dübendorf Eine leitende Angestellte hat Beiträge mit fremdenfeindlich gefärbtem Inhalt auf Facebook gestellt. Pikant: Sie arbeitet auf der Dübendorfer Abteilung Soziales. Jetzt wurde sie schriftlich verwarnt.

Gegen Andrea B. (Name geändert und der Redaktion bekannt), eine leitende Angestellte der Dübendorfer Abteilung Soziales, wurde eine interne Untersuchung eingeleitet. Der Grund: Sie hat auf Facebook Bilder, Textbeiträge und Links zu Videos geteilt, die im Spannungsfeld zwischen kritisch und fremdenfeindlich anzusiedeln sind.

Das geschah zwischen September 2015 und August dieses Jahres. Mittlerweile sind die betreffenden ­Inhalte gelöscht. Aufnahmen davon liegen dem «Zürcher Oberländer»/«Anzeiger von Uster» vor. Die Beiträge sind nicht offen rassistisch, aber offen gegen die Flüchtlingspolitik und auch gegen Flüchtlinge gerichtet. Die Bandbreite reicht vom Leserbrief über einen Artikel aus dem «Blick» bis hin zu Beiträgen der als rechtsextrem taxierten Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) mit Ausdrücken wie «Überfremdungspolitiker», «Roter Teppich für Muslime» oder «supertolerante Gutmenschen».

Hinweis von Grünen und SP

Politikern aus der Gemeinderatsfraktion der Grünen/SP sowie Mitgliedern der beiden Parteien sind die Beiträge von Andrea B. aufgefallen. Flavia Sutter, Gemeinderätin der Grünen, erklärt, weshalb man aktiv geworden ist: «Es geht nicht, dass eine Person in der Funktion von Andrea B. ausländerfeindliche Beiträge auf Facebook stellt.» Deshalb habe man sich beim Personalverantwortlichen der Stadt Dübendorf gemeldet.

Dort habe man sich des Falls umgehend angenommen, wie Stadtschreiber Martin Kunz bestätigt. «Die interne Untersuchung konnte durch den Stadtrat bereits durchgeführt und mit einer schriftlichen Verwarnung der betreffenden Mitarbeiterin abgeschlossen werden.» Ebenso seien die direkt betroffenen Mitarbeitenden sowie die beteiligten Behörden und die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung stufengerecht über den Fall informiert worden. «Damit ist der Fall für den Stadtrat erledigt», erklärt Kunz.

«Nicht gegen die Person»

Die Stadtverwaltung Dübendorf verfügt über Richtlinien zum Umgang mit Social Media (siehe Kasten). Diese gelten laut Martin Kunz auch für die Freizeit der städtischen Angestellten – unter Berücksichtigung der beruflichen Stellung und der Funktion der Mitarbeitenden.

Für Flavia Sutter steht allerdings nicht primär die nun verwarnte Mitarbeiterin im Mittelpunkt ihres Interesses. «Wir haben nichts gegen Andrea B.», sagt sie. «Es geht hier um mehr.» Nämlich darum, dass immer wieder Stimmen laut würden, wonach Klienten am Schalter des Sozialamts schlecht behandelt worden seien.

Sutter: «Das hat mit Ausländerfeindlichkeit zu tun. Es geht nicht, dass Ausländer anders behandelt werden als Schweizer.» Das ganze System sei krank. Die Behandlung der sozial Schwächeren reiche von unfreundlich bis menschenverachtend.

Haltung am Pranger

Hat Sutter eine Erklärung dafür? «Das ist schwierig», sagt sie. «Es ist die Haltung, die dahintersteckt.» Namentlich gehe es in der Abteilung Soziales ums Sparen. Schliesslich sei Sozialvorstand Kurt Spillmann (SVP) in den Wahlkampf gestiegen mit dem Ziel, zu sparen. Es sei klar, dass das vorhandene Budget begrenzt sei und darum nicht überall hinreiche. «Aber die Menschen anständig zu behandeln, wäre das Mindeste», sagt Sutter.

Kurt Spillmann sagt zum Fall Andrea B. und zu den Anschuldigungen im Moment nichts.

Die Richtlinien der Stadt Dübendorf

Für den Umgang mit Social Media hat die Stadt Dübendorf ein Merkblatt für Mitarbeitende herausgegeben. Darin stehen klare Verhaltensregeln und der Aufruf, sich an diese zu halten – «die Stadtverwaltung setzt auf Ihre Eigenverantwortung». Mitarbeiter, die sich unsicher fühlen, werden aufgerufen, sich an den Webmaster zu wenden.

Konkret stehen in dem zweiseitigen Dokument Regeln wie: «Veröffentlichen Sie keine Aussagen, Kommentare oder Dokumente, welche die Stadtverwaltung schädigen könnten», «Veröffentlichen Sie im Internet nur Bilder und Texte, die Sie auch jederzeit Ihren Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeitenden oder Vorgesetzten zeigen würden» – oder: «Prüfen Sie Einträge sorgfältig, bevor Sie diese veröffent­lichen. Informationen im Internet können Sie (fast) nicht mehr löschen – einmal online, immer online.» Auch wird darauf hin­gewiesen, dass Social Media noch öffentlicher sind als ein Stammtisch oder ein Zug und dass Mitarbeitende für die publizierten Inhalte rechtlich belangt werden können. ml