An Demo verletzt und zu Geldstrafe verurteilt

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BASEL. Ein 36-jähriger Teilnehmer an einer unbewilligten Gegendemo gegen Rechtsextreme im November 2018 wurde vom Strafgericht verurteilt.

Der Schweizer war am 24. November 2018 aus Zürich nach Basel gereist, um an einer Gegendemonstration gegen eine bewilligte Kundgebung der rechtsextremen Pnos teilzunehmen. Auf dem Basler Messeplatz waren auch Linksextreme zugegen, die die Konfrontation mit den Rechtsextremen und der Polizei suchten. Laut der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hielt sich der Beschuldigte an vorderster Front mit den aggressiven Demo-Teilnehmenden auf. Es kam zum Einsatz von Gummischrot durch die Polizei, wobei der Mann an einem Auge verletzt wurde. Angeklagt wurde der 36-jährige Schweizer unter anderem des Landfriedensbruchs, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und der Nötigung.

Laut Staatsanwaltschaft hat sich der Beschuldigte mit seiner Anwesenheit passiv am Gewaltausbruch beteiligt. Die Anklage forderte für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten bedingt. Für Verteidigerin Eva Weber fehlte aber bis zum Zeitpunkt, als die Polizei mit Gummischrot in die Menge schoss, der kollektive Wille, Beamten Gewalt anzutun. Sie forderte einen Freispruch in allen Punkten.

Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft und sprach den Beschuldigten in allen Punkten schuldig. Das Strafmass fiel mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 80 Fr. jedoch deutlich milder aus. OLIVER BRAAMS

Der Beschuldigte soll eine Antifa-Fahne geschwungen haben.