Rechtsextreme Konzerte · Darf die Polizei vorsorglich ein Verbot aussprechen?

Heute, 9:08 Uhr, aktualisiert um 10:08 Uhr

Nach dem Grossaufmarsch Rechtsextremer an einem Konzert in Unterwasser (St. Gallen) vom 15. Oktober 2016 ist die Polizei gewarnt. Ein solcherAufmarsch soll künftig verhindert werden, hiess es damals. Doch nundroht eine Wiederholung.

Die Partei national orientierter Schweizer (Pnos)hat für Samstag eine Konzertveranstaltung einschlägiger Künstlerangekündigt. Die Kantonspolizei St. Gallen reagierte diese Wocheumgehend und sprach ein vorsorgliches Verbot aus.

Die Pnos hat einen Anwalt eingeschaltet. «Solcheantidemokratischen Entscheide gilt es anzufechten», schreibt die Parteiauf Anfrage von «10vor10».

Rechtsstaatlich heikle Entscheidung

Martine Brunschwig Graf, Präsidentin derEidgenössischen Kommission gegen Rassismus, begrüsst das Vorgehen derSt. Galler. Sie fordert, dass die Behörden alle Mittel nutzen, umrechtsextreme Propaganda zu unterbinden.

Zweifel am vorsorglichen Verbot hegt Rechtsexperte Reto Müller von der Universität Basel. Es sei fraglich, ob in diesemFall eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung konkret vorliege, sagtMüller. «Ich frage mich, ob diese Massnahme insgesamt verhältnismässigist, weil sie sämtliche Versammlungen der Pnos im ganzen Kanton fürdiese Zeit betrifft.» Statt der Polizei hätte die Kantonsregierungdiesen Entscheid treffen müssen.