Angriff Linksautonomer: Die Polizei bleibt passiv

Neue Luzerner Zeitung vom 08.03.2011

Die Luzerner Polizei hat von der Kulturreise einer rechtsextremen Gruppe gewusst. Überraschend war für sie aber die Pfefferspray-Attacke von Linksautonomen.

Simone Hinnen

Die rechtsorientierte Gruppe Waldstätterbund, die am Sonntagvormittag von rund 30 Linksautonomen unterhalb der Museggmauer in der Stadt Luzern überraschend angegriffen worden ist (siehe Ausgabe von gestern), hat bislang keine Anzeige bei der Polizei eingereicht. Dies sagt Urs Wigger, Mediensprecher der Luzerner Polizei, auf Anfrage. Entsprechend hat die Luzerner Polizei bis dato weder Personen befragt noch Ermittlungen aufgenommen. Auch auf der Homepage des Waldstätterbundes wird der Vorfall bislang nicht erwähnt. Entsprechend ist unklar, ob es zur Anzeige kommen wird. Innerhalb von drei Monaten muss eine solche erfolgen, damit ein Verfahren eröffnet wird.

Die fünf Männer und eine Frau, die alle dem Waldstätterbund angehören, hatten ein «Kultur- und Erlebniswochenende» organisiert. Nach Besuchen des Telldenkmales oder des Rütlis am Samstag wollten die sechs Personen am Sonntagmorgen in der Stadt Luzern die Museggmauer und das Löwendenkmal besichtigen. Bei der Turnhalle an der Schirmerstrasse in der Nähe der Luzerner Museggmauer kams dann zum Zusammenstoss der beiden Gruppen. Laut Polizeiangaben haben die Linksautonomen antifaschistische Sprüche gerufen und die Mitglieder des Waldstätterbundes mit Pfeffersprays eingesprüht. Dabei ist niemand verletzt worden.

Polizei wusste von der Kulturreise

Laut Urs Wigger war die Polizei über den Ausflug des Waldstätterbundes aus dem Internet informiert. «Allerdings wussten wir nicht von den Absichten der Linksautonomen», so Wigger. Deshalb habe man im Vorfeld auch keine Massnahmen getroffen. Ob der Zwischenfall mittels Handykamera von Mitgliedern des Waldstätterbundes gefilmt worden ist, wollte er nicht sagen.

Falls es zur Anzeige kommt, wird dieser Überfall entweder als Tätlichkeit oder als einfache Körperverletzung geahndet. Die Täter müssen dabei mit einer Busse, einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Der Verkauf eines Pfeffersprays an über 18-Jährige ist in der Schweiz legal. Der Gebrauch eines solchen Sprays sollte allerdings wohl überlegt sein, denn die Strafbarkeit entfällt nur, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt.