Ruag-Demo: Freisprüche

Thuner Tagblatt

Zwei Teilnehmer an der Ruag-Demonstration wurden gestern in Thun vom Vorwurf desRaufhandels freigesprochen.

Margrit Kunz

Im Anschluss an die Demonstration vor der Ruag im April 2003 kam es am BahnhofThun zu einer Schlägerei zwischen einer Gruppe von Demonstranten und einerGruppe von Personen, die der rechten Szene zugeordnet werden. Von insgesamt 16an der Schlägerei beteiligten Personen standen ein Demonstrant und vierPersonen der rechten Szene bereits am vergangenen Dienstag vor Gericht (sieheAusgabe von Mittwoch). Die Vorwürfe gegen zwei weitere Demonstranten wurdengestern von Gerichtspräsident Jürg Santschi beurteilt. Die restlichen an derSchlägerei beteiligten Personen konnten nicht identifiziert werden. DieMänner, die sich vor Gericht verantworten mussten, waren alle zwischen 20 und25 Jahre alt.

Vorwurf: Raufhandel

Alle angezeigtenPersonen standen wegen Raufhandel vor Gericht. Das bedeutet,dass rechtlich ohne Differenzierung jeder an der Schlägerei gleichermassenbeteiligt gewesen ist und beurteilt werden muss. Nicht strafbar macht sich, werausschliesslich abwehrt oder die Streitenden trennt. Im Verlaufe des Verfahrenstellte sich heraus, dass die Sympathisanten der rechten Szene die Schlägereiprovozierten und anzettelten. Einer der Sympathisanten sagte aus, dass dieSchlägerei nicht wirklich gegenseitig gewesen sei. Mehrere äusserten, dassdie Demonstranten zur Abwehr einzig einen Pfefferspray eingesetzt hätten. DieDemonstranten wurden mit Fusstritten bearbeitet und mit Schlagstock undHolzkeule angegriffen. Einer der Demonstranten, der gestern vor dem Richterstand, erhielt einen Schlag gegen den Oberarm, einen Fusstritt gegen den Magenund einen Schlag auf den Kopf. Er ging zu Boden und flüchtete anschliessend indie Bahnhofhalle. Der andere erhielt einen Tritt in die Genitalien und stürztezu Boden. Beide sagten aus, dass sie nicht zugeschlagen hätten. Keiner vonbeiden hat den Pfefferspray eingesetzt.

Beide Demonstranten wurden von Santschi freigesprochen. Das Urteil wurde damitbegründet, dass sie sich nicht strafbar gemacht hätten, weil sie nicht selberzugeschlagen hätten. Sie seien angegriffen worden. Sie erhielten eineEntschädigung von je 50 Franken zugesprochen.