Rechtsextreme Schläger angeklagt

Südostschweiz

Weil sie im April 2003 in Frauenfeld zwei Jugendliche halb tot geschlagen haben, sollen sechs Rechtsextreme für fünf bis sechs Jahre ins Zuchthaus.

sda./ap.- Am 26. April 2003 wollten zwei Jugendliche im Frauenfelder Kulturzentrum Eisenwerk ein Ska-Punk-Konzert besuchen. Der 15- und der 17-Jährige fanden jedoch keinen Einlass, weil die Veranstaltung bereits ausverkauft war. Kurz vor Mitternacht machten sie sich deshalb auf den Weg zum Bahnhof Frauenfeld, um wieder nach Hause zu fahren. Dabei trafen sie auf eine siebenköpfige Skin-Gruppe.

Die Skins, teils Angehörige der neonazistischen Gruppierung «Blood and Honour», hatten sich kurz zuvor im Szenen-Restaurant Country-Pub in Marthalen im Kanton Zürich getroffen und beschlossen, mit drei Autos nach Frauenfeld zu fahren, um nach dem Konzert Punks zu verprügeln. In der Nähe des Bahnhofes trafen sie auf ihre beiden Opfer, die sie in so genannter V-Kampfformation angriffen und mit Fäusten und einer leeren Flasche niederschlugen. Die am Boden liegenden Opfer wurden mit Fusstritten und einem als Schlagring mitgeführten Wasserventil weiter traktiert. Als in der Nähe des Tatortes ein Streifenwagen der Polizei vorbeifuhr, liessen die Täter von ihren Opfern ab und verschwanden, ohne sich um die schwer Verletzten zu kümmern.

Keine Reue gezeigt

Zum gestrigen Prozessauftakt gegen die rechtsextremen Täter in Felben im Kanton Thurgau verurteilte der zuständige Staatsanwalt die «äusserst brutale» Tat aufs Schärfste. Das Verschulden der sechs heute 20- bis 25-Jährigen sei ausserordentlich schwer, sagte er vor Gericht. Die Täter würden weder Reue noch Einsicht zeigen. Vier der sechs Angeklagten hätten nach wie vor Kontakte zur rechtsradikalen Szene. Der siebte Beteiligte hatte sich in der Untersuchungshaft das Leben genommen.

Egal, wer sie waren

Der Staatsanwalt zog Parallelen zum so genannten Postgasse-Überfall in Bern. Wie dort fehle es an Motiven. Die Angeklagten hätten die Opfer ausgewählt, obwohl sie diese nie zuvor gesehen hatten. Die beiden damals 15- und 17-jährigen Opfer hätten überhaupt keine Chance gehabt, sich zu wehren. Die Angeklagten hätten den Tod der Opfer in Kauf genommen. «Die scheussliche Tat» ? seit der eines der beiden Opfer schwer geistig und körperlich behindert ist ? qualifizierte der Staatsanwalt als vollendeten Tötungsversuch. Er verlangte für die Angeklagten Zuchthausstrafen von fünf bis sechs Jahren. Die Opferfamilien stellten Genugtuungsforderungen von insgesamt 240 000 Franken.

Der Prozess wird heute und morgen mit den Plädoyers der Verteidiger der Angeklagten fortgeführt. Das Urteil wird am 15. September eröffnet.