Bitterer Nachgeschmack

SolothurnerZeitung

Neonazis in der «Froburg» Wiedlisbach

Die Gemeinde Wiedlisbach hatte vergangenen Dezember die Mehrzweckhalle«Froburg» für ein obskures Konzert vermietet. Die Organisatoren sind denSkinheads zuzurechnen.

Der fragliche Anlass wurde dazumal ohne entsprechende gastgewerblicheBewilligung und ohne Kenntnis der Gemeinde über Art und Charakter derVeranstaltung durchgeführt. Während in der Halle drei Rockgruppen ausDeutschland, Spanien und der Schweiz das Publikum mit dunklen Rhythmen inStimmung brachten, schoben draussen schwarz gekleidete Skinheads mitSchäferhunden und Schlagstöcken Wache. Im Rahmen einer nachträglichenÜberprüfung hat das Regierungsstatthalteramt Wangen, als Aufsichtsbehörde überdas Gastgewerbe, den Anlass nun hinsichtlich einer allfälligen Bewilligungspflichtbeurteilt.

Bewilligungspflichtig wegen Bewirtung
Auf Grund der Befragungen und der Abklärungen kam das Regierungsstatthalteramtzum Schluss, dass die fragliche Konzertveranstaltung, an welcher rund 200Skinheads aus der ganzen Schweiz und dem benachbarten Ausland teilgenommenhaben, unter den Anwendungsbereich des Gastgewerbegesetzes fällt unddemzufolge bewilligungspflichtig gewesen wäre.

Der Veranstalter wurde deshalb mit Verfügung vom 27. Januar 2000 formell zurBefolgung der gastgewerblichen Vorschriften ermahnt. Zudem wurden denOrganisatoren nachträglich die Gebühren für die Bewilligung der Veranstaltung unddie Verfahrenskosten zur Bezahlung auferlegt.

Mit den verantwortlichen Personen der Einwohnergemeinde Wiedlisbach, welcheEigentümerin der «Froburg» ist, wurden zudem zusätzliche Kontroll- undAufsichtstätigkeiten erörtert, damit die Einhaltung der gastgewerblichenBestimmungen – auch im Interesse der Gemeinde – lückenlos gewährleistet werdenkann.

Das Verfahren verfahrens- technisch abgeschlossen
Regierungsstatthalter Martin Sommer ist im Zusammenhang mit der betreffendenVeranstaltung ausschliesslich hinsichtlich der Einhaltung der gastgewerblichenBestimmungen zuständig. Mit den diesbezüglich erfolgten Abklärungen und demErlass der entsprechenden Kostenverfügung ist die Angelegenheitverfahrenstechnisch abgeschlossen.

mgt/bb