Hirschi teilweise freigesprochen

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Langenthal Der Langenthaler Pnos-Stadtrat Tobias Hirschi ist auch in zweiter Instanz vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen worden. Das Solothurner Obergericht bestätigte aber einen Schuldspruch wegen Landfriedensbruchs und verurteilte den 23-Jährigen am Freitag zu einer bedingten Geldstrafe von 980 Franken. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht.

Hirschi hatte am 1. Mai 2005 in Solothurn an einer unbewilligten Kundgebung der rechtsextremen Helvetischen Jugend teilgenommen. Der Vorwurf der Rassendiskriminierung bezog sich auf ein Foto dieser Kundgebung, das Hirschi anschliessend zur Illustration des Mitteilungsblatts der Pnos Langenthal verwendete. Auf dem Bild ist ein Transparent mit der Aufschrift «Wer regiert den Arbeiter» zu sehen, daneben eine blaue Kugel mit dem Davidstern-Symbol.

Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass das Transparent auf die «behauptete Geldgier der Juden» anspiele, wie dies von den Nationalsozialisten behauptet wurde. Das Obergericht sah es indes nicht als erwiesen an, dass Hirschi zielgerichtet eine rassistische Ideologie habe verbreiten wollen.

Anfang Woche waren in Aarau fünf andere Mitglieder der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden.