Keine Strafe nach rechtem Marsch in Brunnen

Der Bund

Nach Ansicht des Bezirksamtes Schwyz haben die Rechtsradikalen, die am vergangenen 1. August nach der Bundesfeier auf dem Rütli durch Brunnen marschierten, keine strafbare Handlung begangen. Sie gehen daher straflos aus.

Das Bezirksamt Schwyz bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA entsprechende Medienberichte und eine Mitteilung der Webseite der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos). Für Untersuchungsrichterin Alexandra Haag lag eine mündliche Bewilligung für den Durchmarsch vor.

Demnach hatten die Rechtsradikalen den Marsch durch Brunnen vorgängig mit der damaligen Kommandantin der Schwyzer Kantonspolizei, Barbara Ludwig, und mit dem Polizeidirektor, Regierungsrat Alois Christen, abgesprochen. Die Leute «mussten ja auf irgend eine Art und Weise vom Schiffsteg zum Bahnhof gelangen», heisst es in der Verfügung des Bezirksamtes.

Nach der Rütli-Bundesfeier vom 1. August 2005 waren rund 600 Rechtsextreme durch Brunnen marschiert. Sie skandierten ihre Parolen, verlangten eine «eidgenössisch-sozialistische Zukunft» und forderten «Ausländer raus». Es war von einer unbewilligten Demonstration die Rede. Die Polizei hielt sich im Hintergrund.

Wie sich inzwischen herausstellte, hatte die Pnos den Marsch vorgängig mit der Polizei abgesprochen. Zwar hatte sich die Schwyzer Regierung vor dem 1. August 2005 gegen jegliche Demonstration in Brunnen, sei sie nun links oder rechts, ausgesprochen. Dennoch wurde der rechtsrextreme Durchmarsch letztlich akzeptiert.