Urteile gegen zwei Exponenten der PNOS

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sda. Nach dem Einzug ins Langenthaler Stadtparlament macht die rechtsextremePNOS wieder mit Gerichtsurteilen Schlagzeilen: Zwei Exponenten sind in denKantonen Bern und Freiburg zu einer Busse bzw. Gefängnis bedingt verurteiltworden.

Vor dem Strafeinzelrichter in Aarwangen BE zu verantworten hatte sich derdesignierte PNOS-Stützpunkleiter und Leiter des Langenthaler Wahlkampfs. Erwurde wegen Raufhandels, Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch undSachbeschädigung zu 20 Tagen Gefängnis bedingt und 800 Franken Busseverurteilt.

Sein Bruder erhielt für Raufhandel und Landfriedensbruch acht Tage Gefängnisbedingt und 700 Franken Busse. Unklar ist, ob er ebenfalls PNOS-Mitglied ist.

Der designierte PNOS-Stützpunktleiter hatte im September 2002 an einem Angriffvon rund 30 Rechtsextremen auf das autonome Kulturzentrum in Langenthalteilgenommen, sein Bruder an einer nachfolgenden Schlägerei zwischenAngehörigen der rechtsextremen Szene und Türken vor dem Spital Langenthal.Beide hatten das gegen sie vergängte Strafmandat nicht akzeptiert und ansStrafeinzelgericht weitergezogen.

Verstoss gegen Antirassismusgesetz

Bereits am Dienstag wurde in Tafers FR ein 34-jähriger PNOS-Verbindungsmann ausdem Sensebezirk zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Er hatte einFlugblatt gegen die geplante Einrichtung eines Zentrums für Asylsuchende inPlaffeien FR verteilt und damit die Antirassismus-Strafnorm verletzt.

Der Polizeirichter des Sensebezirks bestätigte mit dem Urteil ein Strafmandat,das im Sommer gegen den Mann ausgesprochen worden war. Der PNOS-Mann will dasUrteil weiterziehen. Er ist überzeugt, den Tatbestand der Diskriminierungnicht erfüllt, sondern eine politische Meinung ausgedrückt und verbreitet zuhaben.

Bereits drittes Urteil

Die PNOS hat am Wochenende für Aufsehen gesorgt, da eines ihrer Mitglieder insLangenthaler Gemeindeparlament gewählt wurde.

Bei den Fällen aus den Kantonen Bern und Freiburg handelt es sich nicht um dieersten Urteile gegen die PNOS: Im November 2003 war PNOS-Gründer Sacha Kunzvom Strafgericht Baselland wegen Angriffs, einfacher Körperverletzung undTätlichkeiten zu 16 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden.

Kunz war von Oktober 1999 bis Juni 2002 in sechs Fällen in tätlicheAuseinandersetzungen verwickelt, die teils Verletzte forderten.