Behörden dürfen Neonazis nicht überwachen

Tages-Anzeiger.

Dem Nachrichtendienst des Bundes sind die Hände gebunden, weil Rechtsextreme nicht als Terroristen eingestuft werden.

Rechtsextreme hetzen laut einer Meldung des «SonntagsBlick» ungehindert in der Schweiz. Die Zeitung veröffentlichte Bilder von Fremdenhassern, die ihre Parolen etwa auf Facebook posteten.

Einige hätten sogar den Anschlag von Christchurch gefeiert, wie der Basel-Chef der rechtsextremen Partei Pnos. Er schrieb auf Facebook über den Attentäter: «Wenn mehr so wären wie er, hätten wir schon gewonnen und unser Volk gerettet. Da dies noch nicht so ist, sehen wir weiter dem Untergang entgegen.»

Die Schweizer Rechtsextremen seien laut der Zeitung bewaffnet, gewaltbereit und stünden im Gegensatz zu Islamisten nicht im Fokus der hiesigen Behörden, denn dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sei es gesetzlich verboten, rechte Extremisten genügend zu überwachen.

«Funk­tionstüchtige Waffen vorhanden»

So dürfe der NDB etwa gegen Neonazis mit Hakenkreuz-Tätowierungen, die mit Waffen posierten, keine harten Überwachungsmassnahmen erlassen, weil solche Personen in der Schweiz als Gewaltextremisten und nicht als Terroristen eingestuft würden.

Ein umfassendes Jihad-Monitoring des Nachrichtendienstes zeige auf, dass es in der Schweiz 80 Risikopersonen gibt. Ob auch Rechtsextreme auf der Beobachtungsliste des Bundes stehen, will NDB-Sprecherin Carolina Bohren gegenüber des «Sonntagblicks» nicht sagen. Sie verweist aber auf den letzten Sicherheitsbericht. Laut diesem sind in der rechtsextremen Szene «vielfach Sammlungen funk­tionstüchtiger Waffen vorhanden».