30 Beschwerden wegen Hakenkreuz-Plakat

Newsnet: Nazisymbole sind in der Schweiz nur unter besonderen Voraussetzungen verboten. Trotzdem: Das Hakenkreuz im HB erhitzt die Gemüter.

Das Plakat gegen die Durchsetzungsinitiative in der Querhalle des Zürcher Hauptbahnhofs, das ein abgewandeltes Hakenkreuz zeigt, bewegt die Menschen. Das Sujet flimmert prominent auf den beiden 15 Quadratmeter grossen Hauptbildschirmen. Hunderte von TA-Lesern äussern sich in Kommentaren zu der Kampagne, hinter der private Geldgeber stehen.

«Die Werbung ist auf dem gleich tiefen Niveau wie die ewigen Schwarzschaf- und Messerschlitzer-Plakate der SVP. So weit hat es die ewige Hetze der SVP schon gebracht, dass sich sogar die Gegner zu solchen Aktionen verleiten lassen», schreibt Martin Schmid. Auch andere Kommentatoren stellen einen Zusammenhang her zwischen den SVP-Plakaten und dem umstrittenen Hakenkreuz-Sujet. Michelle Müller fragt sich, welchen Eindruck dies bei Touristen hinterlasse, die unser Land besuchten. Peter Meier findet die Kampagne mit Blick über die Landesgrenze nicht falsch: «In Deutschland brennen bereits Häuser. So gesehen, ist das Symbol des Hakenkreuzes eben schon nicht so ganz falsch.»

«Wasser auf die Mühlen der Befürworter»

Viele TA-Leser fühlen sich vom Sujet abgestossen. Darunter auch Helmut Melzer: «Es ist bedauerlich, dass man in der Schweiz mittlerweile auf einem solchen Niveau angekommen ist.» Andere glauben, dass man mit einer solchen Kampagne kontraproduktiv sei.

Auch ein Teil der Pendler reagiert verärgert: Bei den SBB sind bis am Dienstagnachmittag rund 30 Beschwerden eingegangen, wie Sprecherin Michelle Rothen auf Anfrage sagt. «Die meisten stört, dass die SBB überhaupt solche Werbung zulassen.»

Yves Kugelmann, Chefredaktor des jüdischen Wochenmagazins «Tachles», bezeichnet das Hakenkreuz-Sujet als «Schwachsinn, um Aufmerksamkeit zu erregen». Offenbar würden den Initianten Argumente gegen die Durchsetzungsinitiative fehlen, obwohl es davon sehr viele geben würde. Von einem Hakenkreuzverbot hält Kugelmann nichts. Die Schweiz habe eine starke Demokratie, und in einem gesellschaftlichen Diskurs gebe es manchmal auch Grenzüberschreitungen.

In Deutschland sind Hakenkreuze verboten

Fakt ist, dass das Hakenkreuz-Sujet in Verbindung mit der politischen Aussage nicht gegen geltendes Recht verstösst. Die Rassismusstrafnorm Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches hält fest, dass das Verbreiten rassistischer Symbole nur verboten ist, wenn damit für die entsprechende Ideologie geworben wird. Auch rechtsextreme Grussformen wie der «Hitlergruss» werden aus den gleichen Gründen grundsätzlich nicht bestraft.

Deutschland toleriert im Gegensatz zur Schweiz keine Nazisymbole. Die Darstellung einer Swastika, wie das Hakenkreuz auch genannt wird, ist in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten seit 1945 verboten. In Deutschland wird ein Verstoss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Auch abgewandelte Symbole, die dem Hakenkreuz zum Verwechseln ähnlich sehen, sind nicht erlaubt. Deutschland versuchte 2007 vergeblich, in der gesamten EU ein Hakenkreuzverbot durchzusetzen.

Umstrittenes Sujet heute im Bahnhof Genf

Das Hakenkreuz-Sujet war am Dienstag nicht mehr im Zürcher Hauptbahnhof zu sehen. Gemäss der Firma APG, die im Auftrag der SBB die Werbeflächen betreibt, ist die Kampagne nicht gestoppt worden. Heute Dienstag werde sie im Bahnhof Genf ausgestrahlt, sagt eine APG-Sprecherin. Für die SBB stellt das umstrittene Motiv gegen die Durchsetzungsinitiative kein Problem dar. Eine SBB-Sprecherin sagte, man sei verpflichtet, auch politische Werbung auf den Reklameflächen zu schalten.

Die SBB überarbeiten ihre Werberegeln aufgrund eines Bundesgerichtsurteils von 2012. Drei Jahre zuvor entfernten die SBB im Hauptbahnhof ein Plakat, das sich gegen die Siedlungspolitik Israels richtete und den Satz enthielt «Israel: mit Gewalt errichtet auf dem Boden der Palästinenser», verknüpft mit dem Aufruf «Unrecht verlangt Widerstand!». Die Bundesverwaltungsrichter waren zum Schluss gekommen, dass die SBB die Meinungsfreiheit verletzt hätten. Das im SBB-Reglement enthaltene absolute Verbot von Werbung und Botschaften zu aussenpolitisch heiklen Themen schiesse über das Ziel hinaus. Ebenfalls als Folge des Urteils sind ideelle Promotionen, politische Unterschriftensammlungen und Verteilaktionen seit Januar 2013 in den SBB-Bahnhöfen zwar bewilligungspflichtig, aber gratis.

BDP-Parteipräsident postete das Plakat

Der Werber Parvez Sheik Fareed hat das Hakenzkreuzplakat entworfen und anfänglich auf Facebook gepostet. BDP-Parteipräsident Martin Landolt hat es gesehen und über Twitter verbreitet (zum Interview mit Martin Landolt). Zur Frage, ob eine solche Provokation nicht zu weit gehe und kontraproduktiv sei, sagte Parvez Sheik Fareed zu Persoenlich.com: «Nichtgefallen ist der Preis der klaren Kommunikation. Wäre die Botschaft inhaltlich nicht faktisch belegbar, hätte ich das Plakat nicht so gemacht. Provokation nur um der Provokation willen wäre dumm.»