Zwei Jahre bedingt für Schläger von Kaltbrunn

Südostschweiz

Weil er an einer Massen- schlägerei am Jahrmarkt in Kaltbrunn brutal zugeschlagen hat, ist ein 21-jähriger Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der 25-jährige Mitangeklagte wurde freigesprochen.

Kaltbrunn. – An der Schlägerei nach dem Jahrmarkt in Kaltbrunn im Oktober 2007 waren rund 20 Personen beteiligt. Mindestens acht von ihnen wurden im Gesicht und am Körper verletzt. Gegen 13 junge Männer läuft ein Strafverfahren, einige wurden von der Jugendanwaltschaft verurteilt.

Wie das Kreisgericht See-Gaster am Donnerstag mitteilte, wurde der 21-jährige Schweizer mit rechtsextremer Gesinnung der versuchten schweren Körperverletzung und des Raufhandels schuldig befunden. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Vollzug wird unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben.

«Spitalreif geschlagen»

Ausserdem muss der Angeklagte eine Busse von 1500 Franken und eine Genugtuung von 3000 Franken sowie Schadenersatz bezahlen. Und er hat die Kosten des Gerichtsverfahrens von gut 12 000 Franken zu tragen.

Laut dem Urteil hat der Angeklagte den Mitangeklagten spitalreif geschlagen und ein unbekanntes Opfer mit Fusstritten ins Gesicht und in den Bauch traktiert, obwohl beide bereits reglos auf dem Boden lagen. Dabei wurde er laut Anklage von Zeugen beobachtet.

Schuldig ist der 21-Jährige, der nicht vorbestraft ist, auch der Rassendiskriminierung und des Landfriedensbruchs.

«Hitler-Gruss»

Er habe die aggressive Stimmung in Kaltbrunn mit rassistischen Sprüchen und dem «Hitler-Gruss» angeheizt. Ausserdem war der junge Mann einige Wochen davor bei der Volksgartenschlägerei in Glarus dabei. Er habe Teilnehmer der Juso-Kundgebung gegen Rassendiskriminierung schikaniert.

Die Anklage verlangte für den Schweizer eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Busse von 1500 Franken. Die Verteidigung verlangte an der Gerichtsverhandlung vom Mittwoch eine Freiheitsstrafe von höchstens zwölf Monaten.

Den 25-Jährigen, der bei der Schlägerei einen Bruch des linken Jochbeins erlitten und einen Zahn verloren hatte, sprach das Gericht frei.

Nur Opfer

Der Verurteilte hatte behauptet, er sei vom 25-Jährigen brutal zusammengeschlagen worden. Die Anklage hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten gefordert.

Der eingebürgerte Schweizer konnte dem Gericht glaubhaft darlegen, dass er Opfer, nicht Täter war. Er habe seinen ausländischen Kollegen helfen wollen, als sie am Kaltbrunner Jahrmarkt in eine Auseinandersetzung mit Rechtsextremen verwickelt wurden.

Kaum sei er in der Menge gewesen, habe ihn ein Schlag zu Boden gestreckt, sagte der 25-Jährige am Mittwoch vor Gericht. Er sei erst im Krankenwagen wieder zu sich gekommen