Wahlkampf hat für «Obersee Nachrichten» ein Nachspiel

Südostschweiz: Die Berichterstattung der «Obersee Nachrichten» zur Gemeindepräsidentenwahl in Uznach hat Kandidat Peter Müller als ehrverletzend empfunden. Dies sieht auch die Staatsanwaltschaft so – und hat den ON-Journalisten wegen «mehrfacher übler Nachrede» verurteilt. Dieser ist jedoch der Meinung, das Urteil sei nicht rechtskräftig.

Peter Müller ist Gemeinderat in Andelfingen im Kanton Zürich. Der FDP-Mann hatte sich am 20. März der Wahl zum Gemeindepräsidenten in Uznach gestellt. Die Wahl hatte Müller damals gegen seinen Parteikollegen Christian Holderegger verloren.

Aus Müllers Sicht trägt an seiner Wahlniederlage auch die Berichterstattung der «Obersee Nachrichten» (ON) eine Mitschuld, die wie die «Südostschweiz» im Verlag Somedia erscheinen. «Die sogenannten Enthüllungen der ON waren nur Behauptungen», sagt Peter Müller.

ON schrieben von «Nazigeruch»

Müller schreibt militärhistorische Bücher und vertreibt andere Autoren in seinem Verlag «History Facts». Ein Journalist der ON schrieb am 3. März vor den Wahlen in Uznach aufgrund Müllers beruflicher Tätigkeit als Historiker zwei Artikel. Der ON-Journalist schrieb unter anderem: Den Kandidaten Peter Müller «umweht ein Panzer- und Nazigeruch». Und in einem zweiten Artikel am 10. März schrieb derselbe Journalist, Müller «verbreitet unkritisch Schriften über das Nazi-Reich».

Peter Müller fühlte sich durch diese Berichterstattung der ON in seiner Ehre verletzt und erstattete Anzeige bei der Polizei. Die Anzeige landete via der Staatsanwaltschaft Zürich beim Untersuchungsamt der Staatsanwaltschaft St. Gallen in Uznach. Diese stellte am 2. September einen Strafbefehl gegen den ON-Journalisten aus.

Sie kommt darin zum Schluss, der Journalist habe mit seinen beiden Artikeln Peter Müller «wissentlich und willentlich» zwar nicht direkt als Rechtsextremen und Nazi dargestellt, aus ihm jedoch «einen Nazisympathisanten gemacht».

«Mehrfache üble Nachrede»

Die Aussagen des ON-Journalisten, so heisst es im Strafbefehl weiter, seien selbst im Wahlkampf, in dem eine strafrechtlich relevante Ehrverletzung nur mit grosser Zurückhaltung anzunehmen sei, ehrverletzend. «Das Verschulden wiegt nicht leicht» und als «strafverschärfend ist die mehrfache Tatbegehung» zu werten.

Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, der ON-Journalist sei wegen «mehrfacher übler Nachrede» schuldig zu sprechen. Sie sieht eine Geldstrafe von 5400 Franken bedingt auf zwei Jahre sowie eine Busse von 200 Franken vor. Zudem habe der ON-Journalist die Kosten des Verfahrens zu bezahlen.

Soweit, so klar. Allerdings bestehen unterschiedliche Ansichten, ob der Strafbefehl rechtskräftig sei. Denn die Parteien sind sich nicht darüber einig, ob die zehntägige Rechtsmittelfrist eingehalten wurde.

Für die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen ist der Fall klar: «Wir sind der Meinung, der Strafbefehl gegen den ON-Journalisten ist rechtskräftig», bestätigt Mediensprecher Roman Dobler auf Anfrage.

Rechtskräftig oder nicht?

Eine Einsprache sei innert zehn Tagen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. Eine eingeschriebene Postsendung, die nicht abgeholt worden sei, gelte am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als zugestellt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste, erklärt Dobler die Rechtslage. «Aus unserer Sicht ist deshalb die zehntägige Rechtsmittelfrist abgelaufen.»

Der ON-Journalist wollte zu den Fragen der «Südostschweiz» keine Stellung nehmen. Stattdessen kam eine E-Mail seines Anwaltes. Dieser schreibt, das Urteil sei seinem Klienten «während der Ferienabwesenheit zugestellt» worden. «Mein Mandant hatte bei der Post einen Zurückbehaltungsauftrag aufgegeben.»

Die Zustellung des Urteils sei deshalb erst am 30. September erfolgt. «Dieses ist damit nicht rechtsgültig», widerspricht der Anwalt der Meinung der Staatsanwaltschaft. Und: «Wir prüfen derzeit einen Weiterzug.»

Die Staatsanwaltschaft bleibt jedoch bei ihrer Sicht der Dinge: «Falls noch eine Einsprache eintreffen sollte, wäre diese verspätet, da eben aus unserer Sicht die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist», sagt Roman Dobler.

Peter Müller zeigt sich erleichtert

Das entscheidet aber nicht die Staatsanwaltschaft. Über die Frage, ob die Frist abgelaufen und damit das Urteil rechtskräftig sei, müsste im Falle einer Einsprache das Kreisgericht See-Gaster entscheiden. Solange dieser Punkt offen ist, gilt für den ON-Journalisten die Unschuldsvermutung.

Für Peter Müller dagegen ist der Fall erledigt: «Ich bin froh und erleichtert, dass ich nun aus der Rechtfertigungshaltung heraus bin, in welche mich die ON-Artikel gedrängt haben», sagt Müller. Auch wenn er es als schade erachte, wie die Sache gelaufen sei. «Denn ich wäre gerne Gemeindepräsident in Uznach geworden.»