Verteidiger wollen bedingte Strafen

St. Galler Tagblatt

Prozess gegen rechtsextreme Schläger abgeschlossen

frauenfeld. Die Verteidiger der rechtsextremen Schläger von Frauenfeld bestreiten einen Tötungs versuch. Der Staatsanwalt verlangt fünf bis sechs Jahre Gefängnis.

Der Staatsanwalt qualifiziert die brutale Attacke gegen zwei Jugendliche nach einem Konzert in Frauenfeld als Tötungsversuch. Beim Überfall am 26. April 2003 war das jüngere Opfer so schwer verletzt worden, dass es heute geistig und körperlich behindert ist.

Die Verteidiger der Angeklagten plädierten gestern auf Freispruch vom Vorwurf des vollendeten Tötungsversuchs. Wer den 15-jährigen Jugendlichen so schwer verletzt habe, dass er beinahe gestorben wäre, könne man nicht rekonstruieren. Möglicherweise seien die schweren Kopfverletzungen die Folge des brutalen Exzesses eines Einzeltäters, sagten drei Verteidiger. Alle Angeklagten wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu verurteilen, würde gegen die Unschuldsvermutung verstossen.

Nur bedingte Gefängnisstrafen

Wegen einfacher Körperverletzung und weiteren Delikten dürften der 25-jährige Maurerlehrling, der 23-jährige Arbeitslose, der 22-jährige Baumaschinenmechaniker, der 20-jährige Logistiker und der 20-jährige Lastwagenmechaniker mit höchstens 12 bis 18 Monaten Gefängnis bedingt bestraft werden.

Der 22-jährige Automonteur habe nicht zugeschlagen und dürfe nur wegen zu schnellen Fahrens mit 1000 Franken Busse, eventuell mit zehn Tagen Gefängnis, bestraft werden, forderte sein Verteidiger.

Das «tragische Ereignis» habe in der Öffentlichkeit hohe Wellen geworfen, sagte ein Verteidiger. Der Staatsanwalt stehe unter Druck und verlange deshalb drakonische Strafen. Das Gericht müsse jedoch objektiv bleiben und dürfe sich nicht dazu verleiten lassen, einen Schauprozess gegen Rechtsextreme zu führen.

Laut Anklageschrift haben alle Angeklagten beim Überfall auf die beiden Jugendlichen den Tod des 15-Jährigen in Kauf genommen. Der siebte Tatbeteiligte hatte sich in der Untersuchungshaft das Leben genommen.

Das Verschulden der Angeklagten sei ausserordentlich schwer, hatte der Staatsanwalt am Montag vor dem Bezirksgericht Frauenfeld gesagt. Die Angeklagten, die teilweise wegen Körperverletzung vorbestraft sind, zeigten weder Reue noch Einsicht für die «scheussliche Tat». Vier der sechs Beschuldigten gaben an, sie hätten nach wie vor Kontakt zu Kollegen aus der rechtsextremen Szene.

Voll schadenersatzpflichtig

Der Staatsanwalt fordert als Genugtuung für das schwerst behinderte Opfer 100 000 bis 120 000 Franken und für dessen Mutter, die ihren Sohn pflegt, 30 000 Franken. Für das ältere Opfer, das eine Gehirnerschütterung erlitten hatte, sollen die Angeklagten 10 000 Franken als Genugtuung und rund 3700 Franken Schadenersatz bezahlen. Die Genugtuungssummen sollen die Angeklagten solidarisch bezahlen müssen.

Die Angeklagten seien gegenüber den Opfern zudem voll schadenersatzpflichtig, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch. Die Höhe dieser Forderungen soll das zivile Gericht feststellen. Das Urteil wird am 15. September eröffnet. (tb)