Pnos-Zentrale von Liestal nach Aarau verlegt

BaslerZeitung

Die rechtsradikale Szene in der Schweiz besteht aus vielen kleinen Gruppierungen mit losem Zusammenhalt

Stefan Gyr

Zwei Hauptexponenten der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) sind aus der Region Basel in den Kanton Aargau umgezogen.

Rund tausend Personen ordnet das Bundesamt für Polizei (Fedpol) rechtsextremen Gruppierungen zu. Hinzu kommen etwa 700 Mitläufer oder Sympathisanten. Die Szene sei nur «lose strukturiert», schreibt das Fedpol in seinem im Mai veröffentlichten «Bericht über die innere Sicherheit der Schweiz 2004». Die Gruppierungen funktionieren wie Cliquen, die sich an bestimmten Orten gelegentlich treffen, zum Beispiel in einem Pub. In Erscheinung treten sie vorwiegend in ländlichen Gebieten.

In Liestal gegründet. Rechtsextreme Hochburgen gebe es gegenwärtig in der Schweiz nicht, erklärt der Journalist und Buchautor Hans Stutz, der die Szene seit Jahren beobachtet. Am stärksten und am besten organisiert dürfte die Szene im Mittelland sein. Zwei bekannte Rechtsradikale sind denn auch von der Region Basel in den Kanton Aargau umgezogen: Sacha Kunz und Jonas Gysin, die im September 2000 in Liestal die Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) gegründet hatten. Auch die Landesleitung der Partei, die inzwischen 100 bis 130 Mitglieder zählt, befindet sich heute in Aarau.

Kunz (27) ist im Sommer 2003 als Pnos-Präsident zurückgetreten. Sein Nachfolger Gysin (25) legte vor drei Wochen den Parteivorsitz nieder. Beide haben sich jedoch nicht aus der Szene zurückgezogen. Kunz vertreibt heute in Erlinsbach über seinen Internetshop «White-Revolution» Musik von rechtsradikalen Bands, in der Szene beliebte Kleider und Neonazi-Accessoires. Einen Versandhandel mit dem gleichen Angebot hat er zuvor in der Oberbaselbieter Gemeinde Hölstein betrieben.

Geldstrafen. Im Raum Aarau veranstaltet Kunz auch Konzerte mit rechtsgerichteten Bands. Gysin wurde erst vor zwei Monaten vom Bezirksamt Aarau zusammen mit drei weiteren Pnos-Vorstandsmitgliedern zu Geldstrafen zwischen 300 und 500 Franken wegen Rassendiskriminierung verurteilt.