Unbedingte Strafen gefordert

12 Monate Gefängnis beantragt der Luzerner Staatsanwalt gegen zwei Skinheads.

Luzern. – Vor dem Luzerner Obergericht haben am Dienstag die Appellationsverhandlungen gegen zwei Skinheads stattgefunden. Sie waren verantwortlich für den Überfall auf ein Kulturzentrum in Hochdorf im November 1995. Der Staatsanwalt forderte unbedingte Gefängnisstrafen von zwölf Monaten.

Der 28jährige Metzger aus dem Kanton Zürich und der 25jährige Heizungsmonteur aus dem Kanton Bern gaben an, noch immer in rechtsextremen Kreisen zu verkehren. Zuletzt nahmen sie im März an einem Skinhead-Treffen im Kanton Neuenburg teil – als Wachtleute, wie beide betonten.

Der Staatsanwalt warf den Angeklagten Uneinsichtigkeit sowie eine latente Gewaltbereitschaft vor. Er forderte für beide eine unbedingte Gefängnisstrafe von zwölf Monaten. Der amtliche Verteidiger attestierte seinen beiden Mandanten echte Reue. Deshalb könne man eine gute Prognose stellen. Er fordert bedingte Gefängnisstrafen. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

Am Überfall im Hochdorfer Kulturzentrum waren über 50 Rechtsradikale beteiligt. Mehrere Personen erlitten erhebliche Verletzungen, und es entstand grosser Sachschaden. Die drei Hauptverantwortlichen waren vom Luzerner Kriminalgericht im November 1997 zu bedingten Gefängnisstrafen zwischen acht und zwölf Monaten verurteilt worden. In zwei Fällen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.