Schweiz will wirkungsvoller gegen Terrorismus vorgehen können

Der Bund

GEFÄHRDUNG / Die Schweiz will wirkungsvoller gegen Terrorismus und gewalttätigen Extremismus vorgehen können. Der Bundesrat plant eine Verschärfung des Strafgesetzes. Nazi-Embleme wie Hakenkreuz und Siegrunen sollen verboten werden. width=150 height=150 hspace=10 vspace=10 border=0 align=“left“ alt=““>

sda. Die Schweiz sei derzeit kaum ein Ziel terroristischer Angriffe, sagte Justiz- und Polizeiministerin Ruth Metzler heute Donnerstag vor den Medien. Die Anschläge in den USA vom 11. September 2001 in den USA hätten aber die Wahrnehmung der Sicherheitsbehörden geschärft.

Neuer Terror-Strafbestand

Der Bundesrat habe am Mittwoch beschlossen, die zwei Uno-Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und terroristischer Bombenanschläge zu ratifizieren und das Strafrecht anzupassen, teilte Metzler mit. Terroranschläge sollten angesichts ihrer «Abscheulichkeit» besonders streng bestraft werden.

Mit dem Beitritt zu den beiden Abkommen wolle der Bundesrat dafür sorgen, dass die Schweiz auch in Zukunft kein attraktiver Ort für Terroristen und ihr Finanzplatz keine Basis für die Unterstützung terroristischer Aktivitäten seien, schreibt das EJPD. Zur Umsetzung ist eine Revision des Strafgesetzes nötig.

Hakenkreuz-Verbot

Neue Strafnormen sollen auch gegen Rassismus und Hooliganismus eingeführt werden. «Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung» – Swastika, Keltenkreuze und ähnliches – sowie «rassendiskriminierende Vereinigungen» sollen neu vom Strafrecht erfasst werden.

Geprüft werden auch eine «Hooliganismus-Datenbank» und die Beschlagnahmung von rassistischem oder zu Gewalt aufrufendem Propagandamaterial. Bis Mitte 2003 soll eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit ausgearbeitet werden.

Grenzen der Freiheit

Metzler erklärte, sie wolle keine überstürzten Massnahmen. Der Entscheid, Lücken in der inneren Sicherheit zu schliessen oder offen zu lassen, müsse fundiert sein. Ihr Grundsatz sei: Die Freiheit des Einzelnen habe die Grenze an der Freiheit und der Sicherheit des Anderen.

Schliesslich beschloss der Bundesrat, das Personal des Botschaftsschutzes in Genf von 45 auf 60 aufzustocken. Die jährliche Entschädigung des Kantons Genf erhöht sich damit um 1,25 auf 5 Millionen Franken. Der Genfer Staatsrat muss dem noch zustimmen.

EXTRA

Bisher keine Verbindungen von Al-Taqwa zu El Kaida nachgewiesen

ap. Der Verdacht, dass die Tessiner Finanzgesellschaft Al-Taqwa/Nada und ihre Exponenten Verbindungen zur Terrororganisation El Kaida unterhalten, hat sich bisher nicht erhärtet. Dies geht aus dem heute Donnerstag veröffentlichten Lagebericht des Bundesrats ans Parlament hervor. Die Gefährdung der Schweiz wird weiterhin gering eingestuft.

Die Schweiz sei von den mutmasslichen Urhebern der Terroranschläge vom 11. September nicht als logistische Basis oder als Ausbildungsort missbraucht worden, heisst es in der 63-seitigen Lage- und Gefährdungsanalyse. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen hätten sich einzelne Täter nur zwecks Transit in andere europäische Länder in der Schweiz aufgehalten. Bisher seien auch keine Strukturen oder Einzelpersonen von Osama Bin Ladens El Kaida festgestellt worden, die der Bundesrat am vergangenen 7. November verboten hatte.

Verfahren noch nicht abgeschlossen

Was die von den USA auf die Liste der Terrororganisationen gesetzte und inzwischen liquidierte Tessiner Finanzgesellschaft Al Taqwa/Nada betrifft, so konnten auch hier bisher keine Verbindungen zu El Kaida bewiesen werden, wie es im Bericht heisst. Es wird daran erinnert, dass mehrfache Abklärungen der Bundespolizei schon vor dem 11. September negativ verlaufen seien. Das nach den Anschlägen eröffnete Strafverfahren der Bundesanwaltschaft ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Schweiz hat gemäss dem Bericht seit dem 11. September insgesamt mehr als 40 Millionen Franken auf Bankkonten eingefroren, darunter auch eines von Ahmed Huber, dem zum Islam konvertierten, rechtsextremen Schweizer.

Die Gefährdungsanalyse bekräftigt die bisherigen Einschätzungen: Demnach gibt es keine Anzeichen, dass die Schweiz an sich ein primäres Ziel terroristischer Akte werden könnte. Angesichts der Potenziale und Absichten terroristischer Organisationen sei es jedoch jederzeit möglich, dass die Schweiz oder ihre Einwohner von Terrorakten betroffen sein könnten. «Gestützt auf eine aktuelle Analyse von Zielen und Funktionsweisen der Terrororganisationen kann die Wahrscheinlichkeit von Anschlägen auf die Schweiz und Schweizer Personen als direktes Ziel als klein eingestuft werden», heisst es im Bericht.