Scherrer des Verstosses gegen Antirassismusgesetz für schuldig befunden

Der Bund

2000 Franken Busse / Ein Bieler Einzelrichter hat Jürg Scherrer, Bieler Gemeinderat und Präsident der Freiheits-Partei Schweiz (FPS), des Verstosses gegen das Antirassismus-Gesetz für schuldig befunden. Der Richter verhängte eine Busse von 2000 Franken.

sda. Scherrer habe alle Albaner aus dem Kosovo pauschal mit Kriminellen gleichgesetzt, befand der Richter heute Dienstag. Scherrer hat angekündigt, dass er gegen dieses «politische Urteil» beim Obergericht appelliert. Nach seiner Meinung ist hier die Meinungsäusserungsfreiheit in Frage gestellt worden.

Nötigerweise werde er die Sache bis zur letzten Instanz, dem Bundesgericht, weiterziehen, sagte Scherrer, der nicht daran denkt, als Polizeidirektor der Stadt Biel zurückzutreten.

Passage in Communiqué

Scherrer musste wegen der Klage eines Aargauers vor dem Richter erscheinen. Der Kläger bezog sich auf ein Communiqué der FPS, das ethnische Minderheiten aus dem Kosovo in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetze.

Die FPS und Scherrer verwiesen demgegenüber darauf, dass das Communiqué nur die Tatsache in Erinnerung rufe, dass Asylanten aus dem Kosovo einen unverhältnismässig hohen Anteil an der zunehmenden Gewaltbereitschaft und Kriminalität im Lande hätten.

Der Richter verneinte diese Unterscheidung nicht völlig. Es sei aber so, dass das Communiqué die Gleichsetzung der Asylsuchenden aus dem Kosovo mit Kriminellen nahelege und vom Durchschnittsleser so verstanden werde. Damit sei die Strafnorm der Herabsetzung einer klar definierten Volksgruppe erfüllt.

Erstmals verurteilt

Erstmals hat damit ein Gericht Scherrers wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Doch Klagen hat es schon früher gegeben. Im Februar 2002 wurde er freigesprochen, nachdem er im Zusammenhang mit Angriffen auf Rekruten in Aarau von «Ausländerpack» gesprochen hatte.

Grosses Aufsehen erregte seine Äusserung im Westschweizer Radio vom April 2002, die Gaskammern der Nazis seien ein «Detail der Geschichte». Eine Voruntersuchung wegen Verdachts auf Verletzung der Antirassismus-Strafnorm wurde eingeleitet, doch zum Prozess kam es nicht.

FPS: «Juristische Konstruktion»

Scherrers Partei, die FPS, qualifizierte das Urteil in einem Communiqué als «mit vernünftigem Menschenverstand und Rechtsverständnis nicht nachvollziehbare Konstruktion». Es sei «rein politisch motiviert» und nach dem Fall Wasserfallen in Bern eine weitere persönliche Abrechnung mit einem rechtsbürgerlichen Politiker.