Rechtsextreme in Willisau (LU) · «Es ist nicht verboten, ein Konzert durchzuführen»

Montag, 16. Januar 2017, 10:26 Uhr

SRF News: Wäre es möglich, ein präventives polizeiliches Verbot in der Schweiz für derartige rechtsextremen Konzerte zu erlassen?

Hans-Jürg Käser

Keystone

Der FDP-Politiker ist Vorsteher der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern. Seit 2012 präsidiert er zudem die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD).

Hans-Jürg Käser: In einem solchen Fall halte ich nichts von einem nationalen Verbot. Die Kantone sind im Rahmen ihrer Gesetzgebung zuständig, wie sie sich verhalten wollen. Ich habe sehr grosses Verständnis für die Haltung der Luzerner Polizei. Das wäre in Bern ähnlich abgelaufen. Es ist nicht verboten, in der Schweiz ein Konzert durchzuführen. Was dann dort passiert, und ob dies allenfalls gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm verstösst, ist offen. Das kann man feststellen und entsprechend Anzeige erstatten.

Trotzdem hat der Kanton Sankt Gallen kantonsweit genau das gemacht?

Ja, weil er offenbar die gesetzlichen Bestimmungen in seinem Polizeigesetz so geregelt hat. Andere Kantone regeln dies anders. Dennoch ist es verfehlt, eine gesamtschweizerische Lösung anzustreben.

Auch der Kanton Aargau hat die Rechtsextremen weggewiesen. Wenn das jeder Kanton machen würde, dann könnten die PNOS-Sympathisanten nirgends auftreten.

Es ist ein Problem, das streite ich nicht ab. Aber wir müssen aufpassen, dass wir nicht wegen eines Einzelfalls eine nationale Gesetzgebung fordern. Das ist nicht zielführend. Die Schweiz ist ein liberales Land: Es ist nicht verboten, ein Konzert durchzuführen. Wollen Sie Konzerte von linksextremen Bands auch verbieten?

Sie sagen, ein präventives Verbot sei in so einem Fall nicht durchsetzbar. Aber im Kampf gegen Terrorismus verlangen Sie genau das, nämlich eine mögliche Präventivhaft für mutmassliche Dschihadisten.

Für mich ist es ein Unterschied, ob ein Konzert einer rechtsextremen Band durchgeführt wird, oder ob potentielle Terroristen Anschläge vorbereiten. Im Übrigen ist da die Anpassung des Strafgesetzbuches in Arbeit. Man will den Terrorismus-Artikel verschärfen. Das ist eine nationale Gesetzgebung, die im Strafgesetzbuch Eingang finden soll. Und das wäre auch der Weg, wenn man solche Konzerte verbieten will.

Die Luzerner Polizei griff nicht ein. Hat sie verhältnismässig gehandelt?

Ja, ich teile die Haltung des Polizeioffiziers zu 100 Prozent. Die Polizei hat beobachtet. Wenn dann diese Bands mit ihren Liedern gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm verstossen, dann kann man sie so zur Rechenschaft ziehen. Das ist offenbar nicht passiert, sonst hätte die Polizei Anzeige erstattet.

  Gemeinden können nicht grundsätzlich etwas dagegen tun, dass jemand ein Lokal mietet, um ein Konzert zu veranstalten. 

Was können Schweizer Gemeinden machen, um solche Konzerte zu verhindern?

Die Leute, die die Konzerte durchführen, mieten ein Lokal unter einem Namen. Unschön, das ist mir völlig verständlich. Ich war seinerzeit, als ein Pnos-Mann ins Stadtparlament von Langenthal gewählt wurde, dort Stadtpräsident. Ich kenne die Problematik. Aber Gemeinden können nicht grundsätzlich etwas dagegen tun, wenn jemand ein Lokal mietet, um ein Konzert zu veranstalten.

Das Gespräch führte Claudia Weber.